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| BVerwG, 21.05.1990 - 3 B 24.90 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Aussiedlung und Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland - Anerkennung eines Vertreibungsschadens wegen Erbrechtsversagung bzw. Erbantrittsverwehrung - Verlust von Grundeigentum in Rumänien durch Enteignung - Vorliegen von Revisionszulassungsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.12.1989 - M 6 K 88.5509
- BVerwG, 21.05.1990 - 3 B 24.90
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
Auszug aus BVerwG, 21.05.1990 - 3 B 24.90
Unabhängig hiervon kann die Verfahrensrüge in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO auch deshalb nicht zur Revisionszulassung führen, weil sich das angefochtene Urteil in dem erstrebten Revisionsverfahren aus anderen materiell-rechtlichen Gründen im Ergebnis als richtig erweisen würde (vgl. u.a. Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - in Buchholz 310 § 144 Nr. 34 m.w.N.).
- BVerwG, 25.07.1990 - 3 CB 9.90
Rechtzeitiger Eingang einer Rechtsmittelschrift - Glaubhaftmachung von Tatsachen …
Unabhängig hiervon können die Verfahrensrügen in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO auch deshalb nicht zur Revisionszulassung führen, weil sich das angefochtene Urteil in dem Revisionsverfahren aus anderen materiellrechtlichen Gründen im Ergebnis als richtig erweisen würde (vgl. u.a. Beschluß vom 29. Oktober 1979 - BVerwG 4 CB 73.79 - in Buchholz 310 § 144 Nr. 34 m.w.N., Beschluß vom 21. Mai 1990 - BVerwG 3 B 24.90 -).
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