Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wohnsitzauflage bei Geduldeten
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 AuslG; § 56 AuslG; § 48 VwVfG; § 49 VwVfG
Aufhebung; Auflage; Duldung; Einrichtung Identitätsklärung; Modellprojekt X; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Wohnsitzauflage - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AuslG § 56 Abs. 3 S. 2; AuslG § 44 Abs. 6; VwVfG § 48; VwVfG § 49; VwGO § 80 Abs. 5
D (A), Ausländer, Duldung, Wohnsitzauflage, Räumliche Beschränkung, Auflagen, Anfechtbarkeit, Verwaltungsakt, Dauerwirkung, Ausreiseeinrichtung, Identitätsklärung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Zulässigkeit, Umdeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- VG Braunschweig, 19.12.2002 - 3 B 348/02
Asylbewerber; Ermessen; Gemeinschaftsunterkunft; Identitätsklärung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Für die dabei vorzunehmende Ermessensentscheidung bei einer Pflicht zur Wohnsitzaufnahme in der Einrichtung "Identitätsklärung" (vormaliges "Modellprojekt X") gelten die Kriterien aus dem Beschluss der Kammer vom 19.12.2002 (3 B 348/02).Beschluss vom 19.12.2002 zum Aktenzeichen 3 B 348/02, in dem sie der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg folgt (vgl. Beschl.v. 04.09.2001 - 11 MA 2602/01 -).
Die Kammer stellt bei summarischer Prüfung insoweit - wie bereits in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Antragstellers zum Aktenzeichen 3 B 348/02 (vgl. Beschl.v. 19.12.2002) - auf die Aufenthaltsdauer des Antragstellers in der Einrichtung "Identitätsklärung" und das Ergebnis der bisherigen Befragungen ab.
Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 13 Abs. 1 Satz 1, 20 Abs. 1 GKG (vgl. Beschl.d.erk.Kammer v.19.12.2002 - 3 B 348/02 -).
- BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93
Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Bei der erstmaligen Anordnung bzw. Änderung einer Wohnsitzauflage handelt es sich um eine eigenständig anfechtbare Nebenbestimmung (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, InfAuslR 1996, 392 ff. für eine räumliche Beschränkung einer Aufenthaltsbefugnis; VG Göttingen, B. v. 14.07.1999 - 3 B 3229/99 -, NVwZ-Beilage I 4/2000, 39). - BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97
Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Sie folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Urt.v. 25.09.1997 - 1 C 6/97 -, NVwZ 1998, 299 ff.) und des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg (Beschl.v. 19.10.2000 - 11 M 3382/00 - a.A.: VG Hannover, Beschl.v. 15.01.2001 - 10 B 21/01 -).
- OVG Niedersachsen, 16.06.2000 - 4 M 2124/00
Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylbewerberleistungsgesetz; …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Damit soll verhindert werden, dass ein Ausländer nach Wegfall des Aufenthaltstitels bzw. der Duldung hinsichtlich der angeordneten Beschränkungen und Auflagen besser steht als zuvor (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 16.06.2000 - 4 M 2124/00 -). - VG Braunschweig, 29.08.2002 - 3 A 110/02
Gegen die Duldung beigefügte Wohnsitzauflage gegen bhutanischen Staatsangehörigen …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Die Kammer hält jedoch nicht mehr an ihrer Rechtsprechung fest, dass dann, wenn eine neue Duldung mit derselben wiederum selbständig anfechtbaren Auflage ergeht bzw. eine Verlängerung erfolgt, gleichzeitig eine konkludente Aufhebung der ursprünglichen Auflage erfolgt und sich dadurch die vorhergegangene (erstmalig erteilte) Auflage erledigt (vgl. Urt.d.erk.Kammer v. 31.01.2002 - 3 A 292/00 - und vom 29.08.2002 - 3 A 110/02 -). - OVG Niedersachsen, 12.10.2000 - 11 M 2455/00
Auflagen; Ausländer; Erwerbstätigkeitsverbot; ungeklärte Herkunft; …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Dazu können auch Auflagen gehören, die den Wohnsitz des Geduldeten bestimmen bzw. ändern und auf einen bestimmten Ort beschränken (…Urt.d.Kammer v.29.08.2002, a.a.O.; OVG Lüneburg, B. vom 12.10.2000 - 11 M 2455/00). - VG Göttingen, 14.07.1999 - 3 B 3229/99
D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Zuweisung, Auflagen, Wohnsitzauflage, …
Auszug aus VG Braunschweig, 30.04.2003 - 3 B 242/03
Bei der erstmaligen Anordnung bzw. Änderung einer Wohnsitzauflage handelt es sich um eine eigenständig anfechtbare Nebenbestimmung (vgl. BVerwG, Urt.v. 19.03.1996 - 1 C 34.93 -, InfAuslR 1996, 392 ff. für eine räumliche Beschränkung einer Aufenthaltsbefugnis; VG Göttingen, B. v. 14.07.1999 - 3 B 3229/99 -, NVwZ-Beilage I 4/2000, 39).
- OLG Bamberg, 24.06.2008 - 2 Ss 45/08
Aufenthaltsrecht: Divergenzvorlage zum BGH zur Frage der Strafbarkeit eines …
Nach dieser Bestimmung ist festgeschrieben, dass räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach dem AufenthG und nach anderen Gesetzen - hierunter fällt damit auch die hier maßgebliche Begrenzung des Aufenthaltes auf den Landkreis K. - in ihrem Bestand nicht von einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung abhängig sind und in Kraft bleiben, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nachgekommen ist (BayVGH, Beschluss vom 23.08.2007 - Az. 24 ZB 05.1403 und Beschluss vom 07.08.2007 - Az. 19 CS 07.1167 sowie zur entsprechenden Regelung in § 44 Abs. 6 AuslG vor dem 01.01.2005: BayVBl 2000, 154/155; VG Braunschweig, Beschluss vom 30.04.2003 - 3 B 242/03 und VG Dessau, Beschluss vom 28.02.2005 - 3 B 760/04;… Renner Ausländerrecht 8. Aufl. § 51 Rn. 18). - VG Braunschweig, 15.01.2004 - 3 A 241/03
Gemeinschaftsunterkunft; Identitätsfeststellung; Nebenbestimmung; Wohnsitzauflage
Dem Kläger kann deswegen nur ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Aufhebung der Wohnsitzauflage gemäß den §§ 48, 49 VwVfG zustehen, der sich im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null in einen Anspruch auf Aufhebung bzw. Widerruf selbst umwandeln kann (vgl. Urt. d. Kammer v. 11.09.2003 - 3 A 340/02 - B. v. 30.04.2003 - 3 B 242/03 -).
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