Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 30.12.2011 - 3 B 251/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 80 Abs 5 VwGO, § 35 Abs 1 S 1 GewO
Gewerbeuntersagung für Metallbaubetriebe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 30.12.2011 - 3 B 251/11
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2012 - 1 M 8/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 30.09.1994 - 1 B 200.94
Darlegungsanforderungen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.12.2011 - 3 B 251/11
Auf die Frage des Verschuldens für die aufgelaufenen Steuerrückstände kommt es dabei angesichts des ordnungsrechtlichen Charakters des Gewerbeuntersagungsverfahrens grundsätzlich nicht an (vgl. BVerwG v. 30.9.1994 - 1 B 200.94 -, GewArch. 1995, 88). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus VG Magdeburg, 30.12.2011 - 3 B 251/11
Die nachhaltige Verletzung solcher Pflichten kann je nach den Umständen des Einzelfalles den Schluss auf die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. BVerwGE 65, 1 ff.). - VGH Bayern, 19.12.2007 - 22 CS 07.2995
Auszug aus VG Magdeburg, 30.12.2011 - 3 B 251/11
Denn nachträgliches Wohlverhalten unter dem Druck des Gewerbeuntersagungsverfahrens lässt einen derartigen Schluss grundsätzlich nicht zu (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.6.1995, GewArch 1996, 24; BayVGH, Beschl. v. 19.12.2007 - 22 CS 07.2995 -, zit. nach juris).
- VG Mainz, 29.11.2019 - 1 L 1066/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Annahme der Unzuverlässigkeit eines …
Rn. 24 Zudem dürfte es sich wohl um einen im Vergleich zu anderen in der Rechtsprechung entschiedenen Fällen noch um eine Verbindlichkeit im eher unteren Bereich handeln, die aber dennoch nicht unerheblich ist (vgl. dazu VG Minden…, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 3 L 53/19 -, juris, Rn. 35: Steuerrückstände in Höhe von 24.781,81 EUR; VG Hamburg, Beschluss vom 18. März 2019 - 17 E 712/19 -, juris: 51.417,55 EUR; VG Mainz, Urteil vom 22. November 2018 - 1 K 1375/17.MZ -, juris: 15.688,78 EUR; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 24. September 2018 - 7 L 806/18 -, juris, Rn. 8: rund 29.000,00 EUR; VG Schleswig…, Beschluss vom 7. September 2017 - 12 B 24/17 -, juris, Rn. 7: 548.149,17 EUR; VG Gießen, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 K 2135/11.GI -, juris: 18.454,57 EUR; VG Gelsenkirchen…, Beschluss vom 3. Januar 2013 -7 L 1370/12 -, juris, Rn. 5: 13.304,67 EUR; VG Aachen…, Beschluss vom 23. April 2012 - 3 L 559/11 -, juris, Rn. 24: 39.922,49 EUR; VG Magdeburg, Beschluss vom 30. Dezember 2011 - 3 B 251/11 -, juris, Rn. 20: 13.795,10 EUR; VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR -, juris: 56.750,02 EUR; VG Köln…, Beschluss vom 11. August 2009 - 1 L 976/09 -, juris, Rn. 15: 45.874,66 EUR).
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