Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.2006 - 3 B 26.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Auferlegung von Sicherungsmaßnahmen gegenüber einem Flughafen; Verpflichtung des Unternehmers eines Verkehrsflughafens zur Durchführung von Maßnahmen zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2005 - 8 S 774/05
- BVerwG, 23.11.2006 - 3 B 26.06
- BVerwG, 31.01.2007 - 3 B 138.06
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 B 26.06
Dasselbe gilt, soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Rüge pauschal auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 4 C 76.82 - (DVBl 1986, 360) sowie vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - (BVerwGE 95.188) verweist. - BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87
ausreichende Ermittlungen
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 B 26.06
Rn. 5 Die Klägerin sieht eine Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit einer an einen Kernkraftwerksbetreiber gerichteten Auflage, einen bewaffneten Wehrschutz einzureichen (Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 31.87 - BVerwGE 81, 185). - BVerwG, 04.10.1985 - 4 C 76.82
Pflicht des Eigentümers - Schadensstiftender Mißbrauch der Sache - Vorsorge gegen …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2006 - 3 B 26.06
Dasselbe gilt, soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Rüge pauschal auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Oktober 1995 - BVerwG 4 C 76.82 - (DVBl 1986, 360) sowie vom 3. März 1994 - BVerwG 4 C 1.93 - (BVerwGE 95.188) verweist.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2007 - 20 D 38/05
Auferlegung von Sicherungsmaßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) auf …
Die in § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG geregelten Pflichten des Unternehmers eines Verkehrsflughafens, zum Schutz des Flughafenbetriebes vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs bestimmte Personen- und Warenkontrollen vorzunehmen, sind verfassungsgemäß und mit europäischem Recht vereinbar (wie BVerwG, Beschluss vom 23.11.2006 - 3 B 26.06 -).Im Weiteren hat auch das BVerwG mit Beschluss vom 23.11.2006 - 3 B 26.06 - zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der in § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG statuierten Pflichten ausgeführt, es liege auf der Hand und bedürfe nicht der Überprüfung in einem Revisionsverfahren, dass der Staat den Unternehmer in der geschehenen Weise in die Pflicht nehmen darf.
- VG Düsseldorf, 08.03.2012 - 6 K 254/11
Kein Hausrecht eines Hafenbetreibers an öffentlichen Straßen im Hafengebiet
Rn. 83 Vgl. zu den Durchsuchungspflichten aus § 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG: BVerwG, Beschluss vom 23. November 2006 - 3 B 26.06 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 22. November 2007 20 D 38/05.AK , juris Rn. 22 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 3. Mai 2005 - 12 MS 132/05 -, juris Rn. 9, 12; OVG Bremen, Urteil vom 31. Oktober 2006 - 1 D 41/06 -, juris Rn. 34. - VG München, 11.06.2024 - M 16 K 19.2824
Festsetzung als Volksfest, Nachträgliche Auflagen, Aufstellen von Betonelementen, …
Vielmehr müssen die vom Staat und die vom Veranstalter selbst wahrzunehmenden Sicherungsaufgaben ermessensgerecht voneinander abgegrenzt werden (vgl. BVerwG, B.v. 23.11.2006 - 3 B 26.06 - juris Rn. 3 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG).
- OVG Sachsen, 05.11.2019 - 4 A 438/18
Verpflichtungsklage; Zusicherung; Flugplatz; Sicherheit; Kontrollen
Rn. 20 Die Norm verstößt nicht gegen das Grundgesetz (BVerwG, Beschl. v. 23. November 2006 - 3 B 26.06 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 4. Juni 2008 - 3 B 22.08 -, juris Rn. 3;… OVG NRW, Urt. v. 22. November 2007 - 20 D 38/05.AK -, juris Rn. 17 f.;… OVG Bremen, Urt. v. 31. Oktober 2006 - 1 D 41/06 -, juris Rn. 23 f.; NdsOVG, Beschl. v. 3. Mai.Dass der Gesetzgeber dieses ihm eingeräumte Ermessen verletzt hätte, ist nicht erkennbar; es ist vielmehr eine an der Natur der Sache ausgerichtete und damit ermessensgerechte Erwägung, die Eigenkontrollmaßnahmen auf nicht allgemein zugängliche Bereiche und auf die im Betrieb beruflich tätigen Personen und damit auf solche "innerbetriebliche" Vorgänge zu konzentrieren, bei denen die Eigenverantwortung des Unternehmens als Betreiber der Einrichtung im Vordergrund steht (Beschl. v. 23. November 2006 a. a. O.).
- BVerwG, 04.06.2008 - 3 B 22.08
Verfassungsmäßigkeit der Auferlegung von Sicherheitsmaßnahmen nach § 8 Abs. 1 S. …
Der Klärungsbedarf besteht nicht, weil der Senat die vermeintliche Grundsatzfrage bereits mit Beschluss vom 23. November 2006 - BVerwG 3 B 26.06 - beantwortet und die erhobenen verfassungsrechtlichen Einwände als offenkundig nicht berechtigt beurteilt hat. - BVerwG, 04.06.2008 - 3 B 23.08
Verfassungsmäßigkeit von § 8 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
Der Klärungsbedarf besteht nicht, weil der Senat die vermeintliche Grundsatzfrage bereits mit Beschluss vom 23. November 2006 - BVerwG 3 B 26.06 - beantwortet und die erhobenen verfassungsrechtlichen Einwände als offenkundig nicht berechtigt beurteilt hat. - OVG Bremen, 31.10.2006 - 1 D 41/06 Vielmehr stellt die Verpflichtung der Flughafenbetreiber zur Wahrnehmung von Sicherungsmaßnahmen im Rahmen der Eigensicherung eine vom Gesetzgeber auferlegte Pflicht dar, die dem Flughafenunternehmen zustehenden privatrechtlichen Eingriffsbefugnisse gegenüber Dritten, insbesondere auf Grund seines Hausrechts, in einer bestimmten Weise auszuüben (BVerwG, Urteil vom 19.01.1989, Az.: 7 C 31.87; BVerwGE 81, 185, 188 ff; inzwischen auch: BVerwG, Beschl. v. 23.11.2006 - 3 B 26/06 - zitiert nach juris ).
- VG Düsseldorf, 08.12.2010 - 10 K 8598/08
Veranlagung einer Gebühr für die Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung der …
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2006 - 3 B 26.06 -, juris (zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG).
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