Rechtsprechung
| VG Greifswald, 14.04.2011 - 3 B 260/11 |
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 14.04.2011 - 3 B 260/11
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2012 - 1 M 59/11
Wird zitiert von ... (2)
- VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Anschlussbeitrags für die Nutzung der …
Auf den Antrag des Beklagten vom 3. März 2011 änderte das erkennende Gericht durch Beschluss vom 14. April 2011 - 3 B 260/11 - den Beschluss vom OVG Greifswald vom 27. August 2009 ab und lehnte den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ab, soweit die Festsetzung im Bescheid vom 23. Dezember 2008 den Betrag von 1.035,49 Euro nicht übersteigt.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen der erkennenden Kammer vom 6. Mai 2009 - 3 B 249/09 - und 14. April 2011 - 3 B 260/11 - sowie des OVG Greifswald vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 -, verwiesen.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2012 - 1 M 59/11
Zur Bezeichnung des Herausgebers in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 14. April 2011 - 3 B 260/11 - wird zurückgewiesen.
dejure.org
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