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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1998 - 3 B 273.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14091
BVerwG, 19.05.1998 - 3 B 273.97 (https://dejure.org/1998,14091)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1998 - 3 B 273.97 (https://dejure.org/1998,14091)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - 3 B 273.97 (https://dejure.org/1998,14091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss eines Restitutionsanspruch einer Gebietskörperschaft bei unzulässiger Nutzung - Nutzung der Grundstücke an den Stichtagen zu Verteidigungszwecken - Feststellung der Zuordnung von ehemals volkseigenem Vermögen der DDR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 13.10.1995 - 7 B 265.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rückübertragung …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1998 - 3 B 273.97
    Durch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober 1995 - BVerwG 7 B 265.95 - ist bereits entschieden, daß die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG keine seit dem 1. Oktober 1989 fortbestehende Identität des Verwaltungsträgers erfordert, der auf den Bund übergegangenes Vermögen für Verwaltungsaufgaben des Bundes genutzt hat.
  • BVerwG, 04.10.2000 - 3 B 153.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine unmittelbare Bundesaufgabe bei …

    Der Senat hat im Beschluss vom 19. Mai 1998 - BVerwG 3 B 273.97 - (Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 17) angenommen, dass die an den maßgeblichen Stichtagen erfolgte Nutzung eines Grundstücks durch sowjetische Truppen regelmäßig zu einer Zuordnung des Grundstücks an die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV führt.
  • VG Potsdam, 22.03.2004 - 15 K 496/01
    Die an den maßgeblichen Stichtagen erfolgte Nutzung eines Grundstücks durch sowjetische Truppen führt regelmäßig zu einer Zuordnung des Grundstücks an die Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 1998 - 3 B 273.97 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 17, und vom 4. Oktober 2000 - 3 B 153.00 -, Buchholz 428.2 § 11 VZOG Nr. 27).
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