Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.08.2015 - 3 B 276/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 42 Abs. 2
Antrag, Antragsbefugnis - Justiz Sachsen
VwGO § 42 Abs. 2
Antrag; Antragsbefugnis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- faz.net (Pressebericht, 30.08.2015)
Sächsische Polizei: "Wir basteln uns ein Einsatzkonzept"
- lto.de (Pressebericht)
OVG Bautzen hält an Teil-Versammlungsverbot fest
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beschwerde gegen die Suspendierung des Verbots aller öffentlichen Versammlungen in Heidenau teilweise erfolgreich
- spiegel.de (Pressebericht, 28.08.2015)
Heidenau: Feiern ja, demonstrieren nein
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 29.08.2015)
Debatte über "polizeilichen Notstand" in Heidenau: Fußball oder Flüchtlinge?
- addn.me
(Pressemitteilung)
Besprechungen u.ä. (3)
- internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)
Sachsen rechtsstaatsfrei?
- faz.net (Pressekommentar, 28.08.2015)
Versammlungsverbot in Heidenau: Eine Blamage für Sachsen
- sueddeutsche.de (Pressekommentar, 30.08.2015)
Heidenau: Störung und Empörung sind Teil der Demokratie
Verfahrensgang
- VG Dresden, 28.08.2015 - 6 L 815/15
- OVG Sachsen, 28.08.2015 - 3 B 276/15
- BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VG Dresden, 28.08.2015 - 6 L 815/15
Allgemeines Versammlungsverbot nicht durch polizeilichen Notstand gerechtfertigt …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.08.2015 - 3 B 276/15
Beglaubigte Abschrift Az.: 3 B 276/15 6 L 815/15.Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. August 2015 - 6 L 815/15 - geändert.
- BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15
Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft …
unter Aufhebung des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge betreffend Versammlungen in Heidenau vom 27. August 2015 wiederherzustellen,.Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 - wird aufgehoben.
- VG Hamburg, 25.02.2022 - 3 K 1611/18
Erfolgreiche Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines durch …
Denn die mit der Allgemeinverfügung getroffene Regelung war teilbar, da sie nicht nur einheitlich befolgt werden konnte (…vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.10.2004, 1 ME 205/04, juris Rn. 14 f.; so auch zu versammlungsrechtlichen Allgemeinverfügungen OVG Bautzen, Beschl. v. 28.8.2015, 3 B 276/15, juris;… OVG Greifswald, Beschl. v. 31.5.2007, 3 M 53/07, juris Rn. 33, 49). - OVG Sachsen, 06.12.2018 - 3 A 196/18
Mögliche Rechtsverletzung; Allgemeinverfügung; Versammlungsrecht; …
Dieser Behauptung steht schon entgegen, dass er auf die Entscheidung des Senats vom 28. August 2015 - 3 B 276/15 - um Rechtschutz beim Bundesverfassungsgericht nachgesucht und dort unter Abänderung der Entscheidung des Senats die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Allgemeinverfügung des Beklagten durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. August 2015 (…a. a. O.) erwirkt hatte.
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Rechtsprechung
| VG Greifswald, 28.05.2015 - 3 B 276/15 HGW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern (Leitsatz)
Pflicht des Grundstückeigentümers zur Duldung des Anschlusses des Grundstücks an eine öffentliche Abwasserleitung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 CS 12.802
Der Erlass einer wasserrechtlichen Duldungsanordnung nach § 93 Satz 1 WHG 2010, …
Auszug aus VG Greifswald, 28.05.2015 - 3 B 276/15
Dies betrifft auch die Verlegung von Abwasserleitungen im Straßenkörper und die Durchleitung von Abwasser bei gewidmeten, aber (noch) nicht im Eigentum des Straßenbaulastträgers stehenden Straßengrundstücken (VGH München, Beschl. v. 05.11.2012 - 8 CS 12.802 -, juris Rn. 9 ff.).
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