Rechtsprechung
| BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BerRehaG § 4
Berufliche Rehabilitierung; Ausschlussgrund der Stasispitzeltätigkeit; Drittschädigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücknahme einer erteilten Rehabilitierungsbescheinigung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz ( BerRehaG ) wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 26.02.2009 - 8 K 555/06
- BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
- BVerwG, 08.03.2002 - 3 C 23.01
Rehabilitierung, berufliche; Ausschlussgründe; Verstoß des Betroffenen gegen …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09
Dieser ist in der vom Verwaltungsgericht angeführten und ausgewerteten Rechtsprechung des Senats geklärt: Eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR unter Inkaufnahme einer Drittschädigung begründet im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (Beschluss vom 16. Mai 2006 - BVerwG 3 PKH 15.05 - juris, und schon Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1). - BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 11.05
Strafrechtliche Rehabilitierung; Häftlingshilfebescheinigung; Bestandskraft; …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09
In der Rechtsprechung des Senats wird kein Nachweis verlangt, dass die Spitzeltätigkeit bestimmte Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Dritten zur Folge hatte; vielmehr reicht es aus, dass die konkreten Handlungen des Betroffenen geeignet waren, Dritte einer solchen Verfolgung auszusetzen (Urteil vom 19. Januar 2006 - BVerwG 3 C 11.05 - Buchholz 428.7 § 16 StrRehaG Nr. 2).
- BVerwG, 20.05.2003 - 3 B 37.03
Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass eine Behörde, die die Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09
Vom Revisionsgericht kann nur die Einhaltung allgemein gültiger Würdigungsgrundsätze überprüft werden (stRspr, Beschlüsse vom 20. Mai 2003 - BVerwG 3 B 37.03 - juris Rn. 8 ff. und vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266). - BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09
Der Anspruch der Prozessbeteiligten auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern auch in Erwägung zu ziehen (Beschluss vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10 m.w.N.). - BVerwG, 16.05.2006 - 3 PKH 15.05
Voraussetzungen des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG)
Auszug aus BVerwG, 23.11.2009 - 3 B 32.09
Dieser ist in der vom Verwaltungsgericht angeführten und ausgewerteten Rechtsprechung des Senats geklärt: Eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR unter Inkaufnahme einer Drittschädigung begründet im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit (Beschluss vom 16. Mai 2006 - BVerwG 3 PKH 15.05 - juris, und schon Urteil vom 8. März 2002 - BVerwG 3 C 23.01 - BVerwGE 116, 100 = Buchholz 428.8 § 4 BerRehaG Nr. 1).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 11 E 992/16
Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit oder Menschlichkeit durch …
Rn. 10 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2009 - 3 B 32.09 -, juris, Rdnr. 4, m. w. N.Rn. 15 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 2009 - 3 B 32.09 -, juris, Rdnr. 5.
- BVerwG, 30.06.2014 - 3 PKH 3.14
Prozesskostenhilfe; Ausschluss von Leistungen nach § 4 BerRehaG
Er geht vielmehr übereinstimmend mit dem Verwaltungsgericht seit langem davon aus, dass eine Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Arbeitsgebiet I der Kriminalpolizei im Regelfall zum Leistungsausschluss wegen Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit nach § 4 BerRehaG führt (Beschluss vom 20. Dezember 2012 - BVerwG 3 B 48.12 - ZOV 2013, 37 sowie schon Beschlüsse vom 23. November 2009 - BVerwG 3 B 32.09 - ZOV 2010, 35 und vom 28. Juni 2007 - BVerwG 3 B 117.06 - juris). - BVerwG, 09.12.2010 - 3 B 50.10
Berufliche Rehabilitierung; Ausschluss von Leistungen bei Spitzeltätigkeit für …
Dass diese Argumentation allgemeingültige Beweiswürdigungsgrundsätze verletzt, deren Einhaltung vom Revisionsgericht überprüft werden kann (stRspr, vgl. Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 3 B 32.09 - ZOV 2010, 35), zeigt die Beschwerde nicht auf. - BVerwG, 08.12.2010 - 3 B 51.10
Ausschluss von Leistungen nach dem BerRehaG; Spitzeltätigkeit für die …
Denn danach ist kein Nachweis erforderlich, dass die Spitzeltätigkeit tatsächlich bestimmte Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Dritten zur Folge hatte (vgl. Beschluss vom 23. November 2009 - BVerwG 3 B 32.09 - ZOV 2010, 35). - OLG Naumburg, 10.03.2010 - 2 Ws (Reh) 6/10
Rehabilitierung wegen Strafverfolgung in der ehemaligen DDR: Versagung einer …
Es bedarf keiner Feststellung, dass tatsächlich ein Schaden eintrat (BVerwG LKV 2007, 30, 31, Beschluss vom 23. November 2009, 3 B 32/09; OLG Jena OLG-NL 2006, 214, 215; noch offen lassend BVerwG NJW 2002, 2486 f.).
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