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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.10.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91 (Münster)   

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BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91 (Münster) (https://dejure.org/1991,3557)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1991 - 3 B 32.91 (Münster) (https://dejure.org/1991,3557)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1991 - 3 B 32.91 (Münster) (https://dejure.org/1991,3557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Erteilung der Approbation nach § 3 III 1 BÄO

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1578
  • NVwZ 1992, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.05.1974 - I C 37.72

    Ausländerapprobation

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91
    Wie die Dinge im vorliegenden Fall stehen, ist für die Frage der Zulassung der Revision unerheblich; entscheidend ist, ob sich das gewonnene Ergebnis verallgemeinern läßt und das muß verneint werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO voraussetzt, daß die persönlichen und beruflichen Lebensverhältnisse eines Antragstellers Besonderheiten aufweisen, die ihn von dem Regelfall eines Ausländers, der im Geltungsbereich der Bundesärzteordnung als nicht approbierter Arzt tätig ist, wesentlich unterscheiden; insgesamt macht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" eine zusammenfassende Würdigung sämtlicher Umstände des einzelnen Falles erforderlich (Urteil vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - BVerwGE 45, 162, 167 [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72]; Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79].

    Die Klägerin meint, das Berufungsurteil weiche insofern vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - (BVerwGE 45, 162, 168) [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72] ab, als es den Begriff des "besonderen Einzelfalls" im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO enger ziehe als das Bundesverwaltungsgericht.

    Die Klägerin sieht eine Abweichung des Berufungsurteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - (BVerwGE 45, 162, 170, 171) [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72]schließlich darin, daß es ein Stufenverhältnis zwischen § 10 BÄO und § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO annehme, dergestalt, daß die Fälle, die unter § 10 BÄO fielen, als "besonderer Einzelfall" nicht in Betracht kämen.

  • BVerwG, 13.09.1979 - 3 C 114.79

    Erteilung der Approbation an einen Ausländer - Erteilung der Approbation an einen …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91
    Für die Annahme eines "besonderen Einzelfalles" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO und nicht erst für die Ermessensausübung spielt die Integration des Antragstellers in die hiesigen Berufs- und Lebensverhältnisse eine Rolle (so schon Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79].

    Wie die Dinge im vorliegenden Fall stehen, ist für die Frage der Zulassung der Revision unerheblich; entscheidend ist, ob sich das gewonnene Ergebnis verallgemeinern läßt und das muß verneint werden, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO voraussetzt, daß die persönlichen und beruflichen Lebensverhältnisse eines Antragstellers Besonderheiten aufweisen, die ihn von dem Regelfall eines Ausländers, der im Geltungsbereich der Bundesärzteordnung als nicht approbierter Arzt tätig ist, wesentlich unterscheiden; insgesamt macht die Annahme eines "besonderen Einzelfalls" eine zusammenfassende Würdigung sämtlicher Umstände des einzelnen Falles erforderlich (Urteil vom 21. Mai 1974 - BVerwG 1 C 37.72 - BVerwGE 45, 162, 167 [BVerwG 21.05.1974 - I C 37/72]; Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79].

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 13. September 1979 - BVerwG 3 C 114.79 - BVerwGE 58, 290, 293) [BVerwG 13.09.1979 - 3 C 114/79] vertritt die Auffassung, daß für die Annahme eines "besonderen Einzelfalles" nach § 3 Abs. 3 Satz 1 BÄO "insbesondere seine - des Arztes - Integration in die hiesigen Berufs- und Lebensverhältnisse eine Rolle spielt".

  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1991 - 3 B 32.91
    Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer von der Auffassung des Berufungsgerichts abweichenden Ansicht verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (so zuletzt: Beschluß vom 21. Februar 1990 - BVerwG 5 B 94.89 - Buchholz 424.01 § 1 Nr. 9 m.w.N.).
  • VG Sigmaringen, 14.02.2000 - 8 K 2387/99

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt; …

    Dabei kommt es maßgeblich auf eine zusammenfassende Würdigung der persönlichen und beruflichen Situation des Bewerbers sowie seine Integration in die hiesigen Berufs- und Lebensverhältnisse an (BVerwG, Beschluss vom 04.09.1991 - 3 B 32/91 -, NJW 1992, 1578;… Urteil vom 13.09.1979, a.a.O.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.03.1982, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 02.02.1998, a.a.O.).
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   BVerwG, 15.10.1991 - 3 B 32.91   

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BVerwG, 15.10.1991 - 3 B 32.91 (https://dejure.org/1991,10723)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1991 - 3 B 32.91 (https://dejure.org/1991,10723)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1991 - 3 B 32.91 (https://dejure.org/1991,10723)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung der Revision eines bestandskräftig abgeschlossenen Verfahrens und die hierauf gestützte Nichtzulassungsbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.09.1989 - 5 B 57.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines durch …

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1991 - 3 B 32.91
    Ein derartiger Antrag ist nach der ständigen Praxis des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluß vom 12. September 1989 - BVerwG 5 B 57.88 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 273) abzulehnen.
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