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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,6531
BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82 (https://dejure.org/1982,6531)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1982 - 3 B 32.82 (https://dejure.org/1982,6531)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1982 - 3 B 32.82 (https://dejure.org/1982,6531)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Verlust von Betriebsvermögen - Ermittlung des Betriebsreinvermögens eines gewerblichen Betriebes - Begriff der "beweiskräftigen Unterlage" - Geltung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.05.1971 - III C 73.69

    Begriff der beweiskräftigen Unterlage

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82
    Die generelle, von den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falles gelöste Frage, welche Anforderungen an Unterlagen zu stellen sind, um sie als zur Ermittlung des Betriebsreinvermögens eines gewerblichen Betriebes geeignet erscheinen zu lassen, kann ebenfalls nicht zur Revisionszulassung führen, weil der Begriff der "beweiskräftigen Unterlage" durch die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats hinlänglich geklärt ist (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [BVerwGE 38, 129], vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17 - ZLA 1972, 35] und vom 3. April 1973 - BVerwG 3 C 95.71 - Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 3 CB 34.73 - [ZLA 1976, 129] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 23.70

    Rechtmäßigkeit von vor dem Erlass der 6. Verordnung zur Durchführung des …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82
    Die generelle, von den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falles gelöste Frage, welche Anforderungen an Unterlagen zu stellen sind, um sie als zur Ermittlung des Betriebsreinvermögens eines gewerblichen Betriebes geeignet erscheinen zu lassen, kann ebenfalls nicht zur Revisionszulassung führen, weil der Begriff der "beweiskräftigen Unterlage" durch die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats hinlänglich geklärt ist (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [BVerwGE 38, 129], vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17 - ZLA 1972, 35] und vom 3. April 1973 - BVerwG 3 C 95.71 - Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 3 CB 34.73 - [ZLA 1976, 129] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1969 - III C 109.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82
    Daß rückerstattungsrechtliche Grundsätze nicht insgesamt und insbesondere nicht in dem von den Klägerinnen in der Beschwerdeschrift dargelegten rechtlichen Zusammenhang im Bereich des Lastenausgleichsrechts gelten, hat der beschließende Senat wiederholt entschieden (vgl. u.a.: Urteile vom 27. November 1969 - BVerwG 3 C 109.67 - [BVerwGE 34, 229 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 14] …und vom 21. Februar 1974 - BVerwG 3 C 83.71 - [Buchholz a.a.O., Nr. 30]).
  • BVerwG, 03.04.1973 - III C 95.71

    Feststellung eines Umsiedlungsschadens an Betriebsvermögen - Umsiedlungsschaden …

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82
    Die generelle, von den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falles gelöste Frage, welche Anforderungen an Unterlagen zu stellen sind, um sie als zur Ermittlung des Betriebsreinvermögens eines gewerblichen Betriebes geeignet erscheinen zu lassen, kann ebenfalls nicht zur Revisionszulassung führen, weil der Begriff der "beweiskräftigen Unterlage" durch die bisherige Rechtsprechung des beschließenden Senats hinlänglich geklärt ist (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - [BVerwGE 38, 129], vom 4. November 1971 - BVerwG 3 C 23.70 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 17 - ZLA 1972, 35] und vom 3. April 1973 - BVerwG 3 C 95.71 - Beschluß vom 1. April 1976 - BVerwG 3 CB 34.73 - [ZLA 1976, 129] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.02.1974 - III C 83.71
    Auszug aus BVerwG, 23.08.1982 - 3 B 32.82
    Daß rückerstattungsrechtliche Grundsätze nicht insgesamt und insbesondere nicht in dem von den Klägerinnen in der Beschwerdeschrift dargelegten rechtlichen Zusammenhang im Bereich des Lastenausgleichsrechts gelten, hat der beschließende Senat wiederholt entschieden (vgl. u.a.: Urteile vom 27. November 1969 - BVerwG 3 C 109.67 - [BVerwGE 34, 229 = Buchholz 427.207 § 1 Nr. 14] und vom 21. Februar 1974 - BVerwG 3 C 83.71 - [Buchholz a.a.O., Nr. 30]).
  • BVerwG, 18.10.1990 - 3 C 19.88

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Zum Begriff der "beweiskräftigen Unterlage" hat sich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt und in ständiger Rechtsprechung dahin geäußert, daß es sich um Urkunden handeln muß, die nach den Vorschriften (Grundsätzen) des Bewertungsgesetzes erstellt sind und den Beweis unmittelbar durch die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben führen (vgl. u.a. Urteil vom 26. Mai 1971 - BVerwG 3 C 73.69 - in BVerwGE 38, 129 m.w.N.; Beschlüsse vom 23. August 1982 - BVerwG 3 B 32.82 - in ZLA 83, 82 und vom 1. November 1982 - BVerwG 3 B 37.82 - in IFLA 83, 46 m.w.N.).
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