Rechtsprechung
| VG Göttingen, 23.09.2002 - 3 B 3331/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Duldung; keine bundesländerübergreifende Änderung des räumlichen Geltungsbereichs
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 58 Abs 1 S 1 AsylVfG; § 56 Abs 3 S 1 AuslG; § 56 Abs 3 S 2 AuslG
Aufenthaltsbereich; Härtefall; räumliche Begrenzung; räumlicher Geltungsbereich; zusätzliche Duldung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 23.09.2002 - 3 B 3331/02
- OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 8 ME 142/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 12.05.2000 - 11 M 1263/00
Aufenthaltsbereich; Eheschließung; räumliche Begrenzung; räumlicher …
Auszug aus VG Göttingen, 23.09.2002 - 3 B 3331/02
Der von einer Mindermeinung in der Literatur (…vgl. Funke-Kaiser in: GK-AuslR, Stand: April 2001, Rdn. 11 zu § 56 AuslG) vertretenen Ansicht , in einem Fall wie dem vorliegenden könnten die Antragstellerinnen in entsprechender Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG gegenüber der Antragsgegnerin - mit Zustimmung des Bürgermeisters der Stadt C. (§ 58 Abs. 1 Satz 2 AsylVfG) - im Wege der einstweiligen Anordnung eine vorläufige Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Geltungsbereichs der Duldungen erstreiten, vermag sich die Kammer in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.5.2000 - 11 M 1263/00 - VG Düsseldorf, a.a.O. S. 78; VG Berlin, Beschluss vom 4.8.1999 - 20 F 87/98 -, NVwZ-Beilage I 1/2000 S 11/12;… Hailbronner, AuslR, Stand: Dezember 1997, Rdn. 8 zu § 56;… Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, Rdn. 7 zu § 56) nicht anzuschließen.Aus dem richtigen Argument von Funke-Kaiser (…a.a.O.), das Ausländergesetz sehe die Erteilung mehrerer Duldungen nicht ausdrücklich vor, kann nach Ansicht der Kammer nicht gefolgert werden, eine Mehrfacherteilung in besonders gelagerten Härtefällen sei verboten (so zu Recht OVG Lüneburg, Beschluss vom 12.5.2000, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 10 M 4629/99
Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Duldungsverfügung mit …
Auszug aus VG Göttingen, 23.09.2002 - 3 B 3331/02
Die in § 56 Abs. 3 Satz 2 angesprochenen weiteren Bedingungen und Auflagen können sich daher nur im Rahmen der räumlichen Beschränkung von Satz 1 der Vorschrift bewegen und diese ggf. modifizieren oder einschränken, dürfen dieser aber nicht widersprechen oder diese gar in ihr Gegenteil verkehren (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.3.2000 - 10 M 4629/99 -, Nds. Rpfl. 2000, 241/242; Heidelmann in DVBl. 2001, 685/700 zu III. 2.). - VG Düsseldorf, 03.11.1999 - 7 K 1413/99
Auszug aus VG Göttingen, 23.09.2002 - 3 B 3331/02
Eine etwaige "Zustimmung" dieser nordrhein-westfälischen Ausländerbehörde, in die der Zuzug der Antragstellerinnen erfolgen soll, könnte das Verbot des § 56 Abs. 3 Satz 1 AuslG, von der Antragsgegnerin als der zuständigen niedersächsischen Ausländerbehörde ausgesprochene Duldungen über den Bereich des Landes Niedersachsen hinaus zu erweitern oder auf ein anderes Bundesland zu erstrecken, nicht außer Kraft setzen (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 3.11.1999 - 7 K 1413/99 -, AuAS 2000, 77/78).
- VG Braunschweig, 18.11.2002 - 6 B 548/02
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ; Erteilung einer …
Die Kammer folgt damit im Ergebnis der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung, nach der die Ausländerbehörde eines anderen Bundeslandes einem bereits geduldeten Ausländer eine (weitere) Duldung erteilen darf (vgl. Hess. VGH, Beschl. vom 24.06.1996, InfAuslR 1996, 360, 361;… VG Düsseldorf, aaO., S. 78 f.; VG Göttingen, Beschl. vom 23.09.2002 - 3 B 3331/02 - Funke-Kaiser, in: GK-Ausländerrecht, Loseblattausgabe, Stand März 2002, § 56 Rn 11, 20.1; ähnlich VG Berlin, Beschl. vom 04.08.1999, NVwZ-Beilage 2000, 11; siehe auch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz, Ziff. 56.3.1; tendenziell ebenso: Nds. OVG, Beschl. vom 12.05.2000 - 11 M 1263/00 - offen gelassen von Nds. OVG, Beschl. vom 25.02.2000 - 3 M 11/00 -).
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