Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
TierSchG § 16a S. 2
Zur Ermessensausübung bei Erlass einer tierschutzrechtlichen Veräußerungsverfügung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.03.2013 - 6 L 58/13
- OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.01.2012 - 7 C 5.11
Beschwer des Beklagten bei Klageabweisung; Zwischenfeststellungsklage; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13
Ein Fehler der Fortnahme setzt sich damit in der Veräußerung fort (BVerwG, Urt. v. 12. Januar 2012, BVerwGE 141, 311). - BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08
Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid; …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13
Die Zwangsmaßnahme kann vorher angeordnet oder nach ihrer tatsächlichen Ausführung nachträglich durch Anordnung bestätigt werden (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008, BVerwGE 131, 346). - BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13
Was die Fortnahmeverfügung anbetrifft, ergibt sich die für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinreichende Erfolgsaussicht trotz voraussichtlicher Unbegründetheit des Widerspruchs (vgl. dazu die Ausführungen zu 2. a) daraus, dass die Prüfung nach § 166 VwGO i. V. m. § 114 ZPO nicht dazu dient, die Rechtsverfolgung selbst in das summarische Prozesskostenhilfeverfahren vorzuverlagern und die Klärung streitiger Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsache-, hier im Beschwerdeverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14. Oktober 2003, NVwZ 2004, 334 m. w. N.). - VG Aachen, 17.02.2011 - 6 L 5/11
Häftling muss Hund abgeben
Auszug aus OVG Sachsen, 28.06.2013 - 3 B 335/13
Rn. 15 Im Hinblick auf die Erwiderung der Antragsgegnerin auf die Berichterstatterverfügung merkt der Senat noch an, dass die Widerspruchsbehörde, sofern das Ermessen nicht bereits auf Null reduziert ist, bei der Gewichtung des privaten Affektionsinteresses des Antragstellers einerseits und des öffentlichen Interesses an der Veräußerung nach § 16a Satz 2 Nr. 2 Halbsatz 2 Alt. 2 TierSchG andererseits neben dem Tierwohl durchaus auch berücksichtigen kann, wer die Kosten für die Unterbringung und Pflege der Hunde während der Haftzeit trägt und mit welcher Wahrscheinlichkeit von der Allgemeinheit vorgestreckte Kosten später vom Halter des Tieres erstattet werden (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 17. Februar 2011 - 6 L 5/11 -, juris Rn. 47;… vgl. zur Begründung gemäß § 80 Abs. 3 VwGO auch Lorz/Metzger a. a. O. Rn. 19, wonach die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Veräußerungsanordnung jedenfalls im Fall der anderweitigen pfleglichen Unterbringung eines größeren Tierbestands regelmäßig mit der Erwägung hinreichend begründet werden kann, dass bei einer langandauernden Unterbringung die Kosten der Unterbringung den zu erwartenden Verkaufserlös bei Weitem übersteigen).
- VG Schleswig, 20.02.2020 - 1 B 2/20
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine …
Letztlich kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fortnahmeverfügung vom 14. Januar 2020 nicht darauf an, ob darin lediglich eine schriftliche Bestätigung der bereits am 3. und 10. Januar 2020 gegenüber der Antragstellerin - ausdrücklich oder konkludent - ausgesprochenen Fortnahmeverfügung gemäß § 108 Abs. 2 Satz 2 LVwG liegt oder ob darin eine Bestätigung der Fortnahme im Wege des Sofortvollzuges gemäß § 230 LVwG zu sehen ist (vgl. zum sog. Vollzugs- bzw. Bestätigungsbescheid OVG Sachsen, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 3 B 335/13 -, juris; Sadler, VwVG, § 18 Rn 15 ff.). - VG Schleswig, 02.12.2013 - 1 B 99/13
Fortnahme eines Tieres; Veräußerungsanordnung; schriftliche Bestätigung nach …
Rn. 74 Letztlich kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Fortnahmeverfügung vom 04.11.2013 nicht darauf an, ob darin lediglich eine schriftliche Bestätigung der bereits am 01.11.2013 gegenüber dem Antragsteller - ausdrücklich oder konkludent - ausgesprochenen Fortnahmeverfügung gem. § 108 Abs. 2 Satz 2 LVwG liegt oder ob darin eine Bestätigung der Fortnahme im Wege des Sofortvollzuges gem. § 230 LVwG zu sehen ist (vgl. zum sog. Vollzugs- bzw. Bestätigungsbescheid OVG Sachsen, Beschl. v. 28.06.2013 - 3 B 335/13 - juris; Sadler, VwVG, § 18 Rn 15 ff.). - VG Düsseldorf, 05.07.2022 - 23 L 849/22
Fortnahme; Bestätigungsbescheid; Sofortvollzug
Rn. 37 Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. August 2008 - 7 C 7/08 -, juris Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. November 2017 - 5 B 2.17 -, juris Rn. 29; VG Cottbus, Beschluss vom 17. November 2020 - 3 L 463/20 -, juris Rn. 19; siehe auch Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 26. Juni 2020 - 20 E 311/20 -, BA S. 2 (n.v.); BayVGH, Beschluss vom 25. September 2020 - 23 CS 20.1928 -, juris Rn. 23; offenlassend OVG Bautzen, Beschluss vom 28. Juni 2013 - 3 B 335/13 -, juris Rn. 8.
- VG Hamburg, 23.09.2021 - 11 E 3738/21
Erfolgloser Eilantrag einer Hundehalterin gegen tierschutzrechtliche Fortnahme-, …
Auch unter Berücksichtigung des Affektionsinteresses der Antragsgegnerin gegenüber ihren Hunden dürfte sich die Veräußerungsanordnung als verhältnismäßig erweisen (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 28.6.2013, 3 B 335/13, juris Rn. 12). - VG Hamburg, 13.10.2021 - 11 E 3027/21
Erfolgloser Eilantrag gegen eine tierschutzrechtliche Verfügung über die …
Die Höhe der Kosten der Unterbringung sowie die Wahrscheinlichkeit einer späteren Erstattung dürfen als Belange des öffentlichen Interesses an der Veräußerung bei der Ermessensausübung berücksichtigt werden (vgl. OVG Bautzen, Beschl. v. 28.6.2013, 3 B 335/13, juris Rn. 15; VG Hamburg, Beschl. v. 10.12.2019, 11 E 4906/19, n.v.). - OVG Sachsen, 11.10.2016 - 3 D 84/16
Schaf, Veräußerung, Fortnahme, Rechtsschutzbedürfnis, Haltungsempfehlung, …
Dies könnte die Folge haben, dass die Übereignung der Tiere nachträglich rückabzuwickeln wäre (offengelassen von SächsOVG, Beschl. v. 28. Juni 2013 - 3 B 335/13 -, juris Rn. 9 m. w. N.).
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