Rechtsprechung
| BVerwG, 18.08.1988 - 3 B 35.87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 12.06.1986 - 6 A 239/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.04.1987 - 3 A 267/86
- BVerwG, 18.08.1988 - 3 B 35.87
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 01.09.1994 - 3 C 1.92
Milcherzeugung - Beendigung des Pachterhältnisses - Übergang der Referenzmenge - …
Bleibt der Pächter über die Beendigung des Pachtverhältnisses hinaus im Besitz der Pachtsache, so geht die Referenzmenge erst mit deren Rückgabe auf den Verpächter über (entgegen Beschluß vom 18.08.1988 - BVerwG 3 B 35.87 -).Soweit der Senat in einem frühen Zeitpunkt seiner Rechtsprechung zum Milchquotenrecht hierzu eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Beschluß vom 18. August 1988 - BVerwG 3 B 35.87 -Agrarrecht 1989, 47), hält er hieran nicht fest, nachdem er bereits in den letzten Jahren den Zeitpunkt des Referenzmengenübergangs bei Divergenz von Pachtende und Rückgewähr der Pachtsache stets dahingestellt gelassen hat (vgl. u.a. Urteile vom 2. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 82.90 - und vom 16. September 1993 - BVerwG 3 C 37.92 - RdL 1994, 48).
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90
Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das …
Ob sich der Übergang der Referenzmenge schon mit Beginn der vereinbarten Pachtzeit (so möglicherweise BVerwG, AgrarR 1989, 47) oder erst mit Übergabe des Pachtobjekts vollzieht (vgl. BVerwGE 84, 140 ff), kann in vorliegendem Zusammenhang offenbleiben.
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