Rechtsprechung
| BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen gröblicher und beharrlicher Verstöße gegen das Verbot von Absprachen über die Zuweisung von Verschreibungen - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Nr. 2 Gesetz über das ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.10.1980 - 7 K 529/77
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1982 - 13 A 2543/80
- BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91];… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, veröffentlicht in der Schriftenreihe der NJW Heft 14 Rdnr. 84 mit weiteren Hinweisen, auch auf die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte). - BVerwG, 15.11.1967 - I C 43.67
Überwachung von erlaubnisfreien Gewerben - Anspruch auf Widerruf einer …
Auszug aus BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82
Wenn der Kläger nach dem Widerruf nicht mehr befugt ist, eine Apotheke zu betreiben, also sodann für ihn ein Betriebsverbot besteht, so ist dies eine Rechtsfolge der Umgestaltung der Rechtslage durch den Widerruf, nicht jedoch die Folge einer andauernden, sich immer wieder aktualisierenden und vollziehungsfähigen Rechtswirkung des Verwaltungsaktes, wie sie sich etwa bei der Untersagung einer (erlaubnisfreien) gewerblichen Tätigkeit gemäß § 35 GewO (vgl. Urteil vom 15. November 1967 - BVerwG 1 C 43.67 - [BVerwGE 28, 202]) feststellen läßt (…vgl. auch Redeker/von Oertzen, Kommentar zur VwGO, 6. Aufl., § 108 Rdnr. 19 f. und Eyermann/Fröhler, Kommentar zur VwGO, 6. Aufl., § 113 Rdnr. 4 a).
- BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09
Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf; …
Der Widerruf der Berufserlaubnis ist ein auf den Abschluss des Verwaltungsverfahrens bezogener rechtsgestaltender Verwaltungsakt (Beschluss vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 4 S. 3). - BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 7.95
Verwaltungsprozeßrecht: Verzicht auf zweite Anhörungsmitteilung
Ob das konkrete Verhalten des Beschwerdeführers den Schluß auf Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zuläßt, und zwar bezogen auf den für die Entscheidung des beschließenden Senats maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich den Abschluß des Widerspruchsverfahrens (Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 Nr. 4), ist dann eine Frage des Einzelfalles, deren richtige Beantwortung unter Berücksichtigung aller Umstände nicht verallgemeinert werden kann. - VG Aachen, 06.07.2018 - 7 K 5905/17
Klage eines Apothekers gegen Widerruf der Approbation erfolgreich
Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36.82 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschluss vom 30. Juli 2002 - 22 ZB 02.1430 -, juris Rn. 17; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 1995 - 13 A 4134/92 -, juris Rn. 8 und zur Unzuverlässigkeit bei Widerruf der ärztlichen Approbation BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - 3 C 12.95 -, juris Rn. 25 sowie zum Widerruf der Apothekerapprobation Urteil vom 26. September 2002 - 3 C 37.01 -, juris Rn. 28.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 180/99
Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36.82 -, Buchholz OrdNr.Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1982, a.a.O., und vom 13. Juni 1995 - 6 B 15.95 -, Buchholz OrdNr.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2000 - 13 A 179/99
Bereitstellung eines entbündelten Zugangs zu Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36.82 -, Buchholz OrdNr.Rn. 42 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 1982, a.a.O., und vom 13. Juni 1995 - 6 B 15.95 -, Buchholz OrdNr.
- BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96
Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen …
Die Frage, ob der Zeitablauf im Hinblick auf das konkrete Verhalten des Klägers den Schluß auf seine Unzuverlässigkeit zuläßt, und zwar bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich den Abschluß des Widerspruchsverfahrens (Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - Buchholz 418.21 Nr. 4), bleibt aber eine Frage des Einzelfalles und unterläge der Nachprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht nur bei zugelassener Revision, die Zulassung der Revision vermag sie aber nicht zu begründen. - BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift, …
Der beschließende Senat hat diese Frage für die Anfechtung des Widerrufs der Apothekenbetriebserlaubnis in seinem Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 3 B 36.82 - (Buchholz 418.21 Nr. 4) und für den Widerruf einer Zahnarztapprobation (Beschluß vom 30. Juli 1992 - BVerwG 3 B 1.92 -) dahingehend beantwortet, daß es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens ankommt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - 13 A 5022/00
Medizinprodukte; Zahnbleichmittel; Erteilung der CE-Kennzeichnung als …
BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.1982 - 3 B 36.82 -, Buchholz, 418.21, ApBo Nr. 4 betreffend Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis und vom 26.6.1970 - VII B 36.68 -, 442.10, § 4 StVG Nr. 32 zur Entziehung einer Fahrerlaubnis; OVG NRW, Beschluss vom 20.5.2003 - 4 A 1673/02 -, (zur Veröffentlichung bestimmt) zum Widerruf nach § 20 Abs. 2 Wirtschaftsprüferverordnung, m.w.N. und unter Abgrenzung zur Rspr. des BGH. - VG Köln, 31.08.2012 - 18 L 1013/12
Gemeinschaftslizenz entscheidungserheblicher Zeitpunkt fehlende finanzielle …
Rn. 11 eingehend hierzu: BayVGH, Beschluss vom 24.01.2011 - 11 CS 11.37 -, Juris unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschluss vom 22.07.1982 - 3 B 36.82 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 4,. - VG Berlin, 19.05.2010 - 14 K 45.09
Apotheker verliert Betriebserlaubnis nach unzulässiger Abgabe …
Denn bei dem Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis handelt es sich um einen rechtsgestaltenden Verwaltungsakt und nicht etwa um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, weil der Widerruf der Erlaubnis den Rechtszustand beendet, den die Erteilung der Erlaubnis erst begründet hatte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36/82, Rdnr. 7, juris). - VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
Gemeinschaftslizenz; Widerruf; Niederlassung; Büro; örtliche Zuständigkeit
- VG Augsburg, 12.01.2017 - Au 2 K 15.1777
Ruhen der Apporbation als Arzt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2003 - 4 A 1673/02
Gerichtliche Beurteilung eines Widerrufs nach der Wirtschaftsprüferordnung; …
- VG Köln, 08.06.2021 - 6 K 3825/17
- VG Göttingen, 29.04.2015 - 1 A 43/14
Berufsbezeichnung; Berufsfreiheit; Hebamme; Maßgeblicher Zeitpunkt; Prognose; …
- VG Karlsruhe, 03.05.2011 - 1 K 1399/09
Widerruf der Approbation; Wiedererlangung der Berufswürdigkeit
- VG Köln, 16.11.2012 - 18 K 3409/11
Rechtliche Ausgestaltung der Erteilung einer Gemeinschaftslizenz nach Art. 4 Abs. …
- BVerwG, 30.07.1992 - 3 B 1.92
Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung - Widerruf einer Approbation - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.1999 - 13 B 193/99
Ausgestaltung der verwaltungsprozessrechtlichen Qualifizierung der Rechtsnatur …
- VG Köln, 21.03.2014 - 18 K 6009/12
Anspruch einer sich im Insolvenzverfahren befindenden Unternehmensgesellschaft …
- VG Köln, 28.06.2022 - 7 K 289/20
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