Rechtsprechung
| VG Hannover, 12.03.1997 - 3 B 368/97.Hi |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 260
Wird zitiert von ... (2)
- VG Oldenburg, 27.05.2003 - 2 B 1747/03
Anforderungen an die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (Schwimmbad)
An den hieran zu messenden Kostendeckungsvorschlag dürfen allerdings keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 24. März 2000, aaO m.w.N; VG Hannover, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 B 368/97.Hi -, NdsVBl. 1997, 159;… Wefelmeier in KVR-NGO § 22b Rn. 32).Der vom Gesetzgeber der Regelung des § 22 b Abs. 9 Satz 1 und 2 NGO beigemessene Zweck rechtfertigt die Annahme, unabhängig von der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hindere erst ein ergangener Bürgerentscheid ein vom Begehren abweichendes Tätigwerden der kommunalverfassungsrechtlich zuständigen Gemeindeorgane (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 B 368/97.Hi -, Nds.VBl. 1997, 159).
- VG Köln, 26.02.2002 - 4 L 53/02
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen
Die Gemeinde kann getroffene Entscheidungen vollziehen, die den Gegenstand des Bürgerbegehrens treffen" (vgl. dazu VG Hannover, Beschluss vom 12.03.1997 - 3 B 368/97, NVwZ-RR 1998, 260).
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