Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.2010 - 3 B 37.10 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5
Vermögenszuordnungsrecht; Erlösauskehr; rechtsgeschäftliche Veräußerung; Auskehranspruch; Ersatzgrundstück; Ersetzungserklärung; Eigentumsverschaffungsanspruch; vergleichende Bewertung; maßgeblicher Zeitpunkt; Verkehrswert; wertbestimmende Eigenschaften - openjur.de
Vermögenszuordnungsrecht; Erlösauskehr; rechtsgeschäftliche Veräußerung; Auskehranspruch; Ersatzgrundstück; Ersetzungserklärung; Eigentumsverschaffungsanspruch; vergleichende Bewertung; maßgeblicher Zeitpunkt; Verkehrswert; wertbestimmende Eigenschaften.
- Bundesverwaltungsgericht
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5
Auskehranspruch; Eigentumsverschaffungsanspruch; Erlösauskehr; Ersatzgrundstück; Ersetzungserklärung; Verkehrswert; Vermögenszuordnungsrecht; maßgeblicher Zeitpunkt; rechtsgeschäftliche Veräußerung; vergleichende Bewertung; wertbestimmende Eigenschaften - rechtsinformationen.bund.de
Vermögenszuordnung; Erlösauskehr; vergleichende Bewertung eines Ersatzgrundstücks; maßgeblicher Zeitpunkt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 4 S 2 VZOG, § 8 Abs 5 VZOG
Vermögenszuordnung; Erlösauskehr; vergleichende Bewertung eines Ersatzgrundstücks; maßgeblicher Zeitpunkt - Wolters Kluwer
Maßgeblicher Zeitpunkt und Faktoren für die vergleichende Bewertung eines gem. § 8 Abs. 5 Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) angebotenen Ersatzgrundstücks; Maßgeblicher Zeitpunkt für Zustand und Werthaltigkeit des den Vergleichsmaßstab bildenden veräußerten Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Maßgeblicher Zeitpunkt und Faktoren für die vergleichende Bewertung eines gem. § 8 Abs. 5 Vermögenszuordnungsgesetz ( VZOG ) angebotenen Ersatzgrundstücks; Maßgeblicher Zeitpunkt für Zustand und Werthaltigkeit des den Vergleichsmaßstab bildenden veräußerten Grundstücks
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 23.02.2010 - 4 K 1245/06
- BVerwG, 29.07.2010 - 3 B 37.10
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 745 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 14.06
Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch; …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 3 B 37.10
Entfällt das Argument unzureichender baulicher Nutzbarkeit, wäre eine Aufklärung der Werthaltigkeit der Fläche unumgänglich; denn allein mit der geringeren Größe ließe sich seine Eignung als Surrogat nicht bezweifeln, weil es sich dabei nur um einen der vom Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats genannten Faktoren handelt, aus denen sich die Vergleichbarkeit ergibt (Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 Rn. 21 f. = Buchholz 428.2 § 8 VZOG Nr. 8).
- VG Aachen, 01.06.2011 - 6 K 363/11
Stolberger "Blockadetraining" vom Februar 2011 war rechtswidrig
Rn. 72 - vgl. hierzu VG Hannover, Beschluss vom 28. August 2009 - Az. 10 B 3436/09 - unveröffentlicht; Sächsisches OVG, Beschluss vom 31. Januar 2010 - Az. 3 B 37/10 / 6 L 32/10 -, unveröffentlicht; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Februar 2000 - 1 S 414/00 -,- VG Leipzig, 12.09.2014 - 3 L 289/14
Rückzahlung eines bereits ausgekehrten Teilbetrags des Verkehrswertes für ein …
Für die Frage der vergleichenden Bewertung eines nach § 8 Abs. 5 VZOG benannten Ersatzgrundstücks ist dessen Zustand und Werthaltigkeit bei Abgabe der Ersetzungserklärung maßgeblich, während sich der Zustand und die Werthaltigkeit des den Vergleichsmaßstab bildenden veräußerten Grundstücks nach dem Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes richtet, das Grundlage für die Verfügung zu Lasten des Zuordnungsberechtigten - hier der Antragsgegnerin - war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.2010 - 3 B 37/10 -, [...] Rn. 8).Auch eine Belastung des Ersatzgrundstücks im maßgeblichen Zeitpunkt der Ersetzungserklärung (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 29.7.2010, a.a.O.) lässt sich ausweislich des von der Antragstellerin vorgelegten Grundbuchauszuges, wonach die das hier maßgebliche Grundstück belastenden Grundschulden über 1.000.000,00 DM und 35.500.000,00 DM zugunsten der ______ - ____ - ___________ ________ am 18.2.2014 und damit vor der Antragstellung nach § 8 Abs. 5 VZOG im Grundbuch gestrichen wurden, nicht feststellen.
- VG Dresden, 12.02.2010 - 6 L 45/10
Gericht bestätigt Auflagen für Versammlungsveranstalter
Die Antragsgegnerin hält der Antragstellerin vor, dass diese bei der Versammlung des Bündnisses "N ... " am 30.1.2010 zu dem Thema "8 ... " die zuvor erteilten Auflage laut Bescheid vom 21.1.2010 mit den Maßgaben, die dieser durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 29.1.2010 (Az. 6 L 32/10) und die Beschwerdeentscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.1.2010 (Az. 3 B 37/10) erfahren hat, nicht beachtete. - VG Leipzig, 12.09.2014 - 3 L 289/14
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