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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.1983 - 3 B 37.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4782
BVerwG, 15.06.1983 - 3 B 37.80 (https://dejure.org/1983,4782)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1983 - 3 B 37.80 (https://dejure.org/1983,4782)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1983 - 3 B 37.80 (https://dejure.org/1983,4782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wegnahmeschaden an landwirtschaftlichem und fortwirtschaftlichem Vermögen - Wertfortschreibung nach dem Bewertungsgesetz - Bestandsveränderungen nach Erlaß des zuletzt festgestellten Einheitswertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.11.1976 - III C 59.74
    Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 3 B 37.80
    Wie der Beteiligte bereits in seiner Beschwerdeerwiderung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats in den auch vom angefochtenen Urteil angeführten Entscheidungen (Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nrn. 4 und 8]) ausgeführt hat, ist auch bei einer Schadensberechnung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gemäß § 15 Abs. 1 BFG i.V.m. § 12 Abs. 1 FG zunächst von einem festgestellten und - wie hier für das Jahr 1940 - bekannten Einheitswert auszugehen und dann mit der auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadeneintritt bezogenen Maßgabe anzuwenden.

    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist darüber hinaus geklärt worden, daß auch im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes für die Frage, ob überhaupt ein Ersatzeinheitswert zu bilden ist, dieselben Grundsätze gelten, die vom beschließenden Senat in ständiger Rechtsprechung zur Anwendung des § 12 Abs. 1 und 2 FG aufgestellt worden sind (vgl. Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 12.12.1974 - III C 72.72

    Rechtsfolgen einer Bestandsveränderung bei landwirtschaftlichem und …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 3 B 37.80
    Wie der Beteiligte bereits in seiner Beschwerdeerwiderung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats in den auch vom angefochtenen Urteil angeführten Entscheidungen (Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 und vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - [Buchholz 427.6 § 15 Nrn. 4 und 8]) ausgeführt hat, ist auch bei einer Schadensberechnung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen gemäß § 15 Abs. 1 BFG i.V.m. § 12 Abs. 1 FG zunächst von einem festgestellten und - wie hier für das Jahr 1940 - bekannten Einheitswert auszugehen und dann mit der auf den letzten Feststellungszeitpunkt vor Schadeneintritt bezogenen Maßgabe anzuwenden.
  • BVerwG, 10.06.1975 - III C 10.73

    Unterbleiben der Fortschreibung des zuletzt festgestellten und bekannten …

    Auszug aus BVerwG, 15.06.1983 - 3 B 37.80
    Danach sind - außer den vorgenannten Bestandsveränderungen - sonstige Gründe, die sich auf das Unterlassen einer Wertfortschreibung - gleichgültig, ob diese beantragt worden ist oder von Amts wegen hätte durchgeführt werden können - ausgewirkt haben können, nicht zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch Urteil vom 10. Juni 1975 - BVerwG 3 C 10.73 - [BVerwGE 48, 288]).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 71.90

    Einheitswertfeststellung - Willkürlichkeit - Grundlage überhöhter Steuerforderung

    Das bedeutet, daß auch der Berechnung von Zonenschäden an Betriebsvermögen grundsätzlich der zuletzt vor Schadenseintritt festgestellte und bekannte Einheitswert zugrunde zu legen ist (§ 12 Abs. 1 FG), sofern jedenfalls nach der letzten Einheitswertfeststellung keine oder die Wertfortschreibungsgrenzen nicht übersteigende Bestandsveränderungen eingetreten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 12. Dezember 1974 - BVerwG 3 C 72.72 - BVerwGE 47, 265/268 ff, vom 25. November 1976 - BVerwG 3 C 59.74 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 8, vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 39.78 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 14 Seite 26 und vom 11. Dezember 1980 - BVerwG 3 C 8.80 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 17 Seite 38 ff; Beschluß vom 15. Juni 1983 - BVerwG 3 B 37.80 - Buchholz 427.6 § 15 Nr. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.09.1990 - 3 B 113.90

    Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung des Einheitswertes bei der …

    Liegen keine eine Wertfortschreibung gemäß § 22 BewG begründenden Werterhöhungen vor, ist entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes vom letzten festgestellten Einheitswert auszugehen (Beschluß vom 15. Juni 1983 - BVerwG 3 B 37.80 - in Buchholz 427.6 § 15 Nr. 20 = IFLA 83, 129).
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