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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3106
BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81 (https://dejure.org/1982,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1982 - 3 B 37.81 (https://dejure.org/1982,3106)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1982 - 3 B 37.81 (https://dejure.org/1982,3106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung eines Vertriebenenausweises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 78.74

    Vertriebenenausweis - Einziehungsverfahren - Örtliche Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß Vertriebenenausweise, die - wie hier - unter der Geltung des § 15 Abs. 5 BVFG ergangen sind, bindende Wirkung haben, und zwar gilt dies für die positiven wie für die negativen, die sachlichrechtlichen Voraussetzungen verneinenden Entscheidungen (Urteil vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 60.73 - und Urteil vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 78.74 - [Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 9 und Nr. 14]).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Bindungswirkung - entgegen der Auffassung der Beschwerde - auch in den Fällen bejaht, in denen der Ausweis nach Abs. 4 des § 15 BVFG mit dem Vermerk versehen worden ist, daß Rechte und Vergünstigungen als Vertriebener gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 6 BVFG nicht in Anspruch genommen werden können (vgl. Urteil vom 25. Juni 1970 - BVerwG 1 C 10.69 - [Buchholz 132.0 § 6 1. StARegG Nr. 2]).
  • BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 60.73

    Verhältnis von Rücknahme und Einziehung eines zu Unrecht ausgestellten …

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß Vertriebenenausweise, die - wie hier - unter der Geltung des § 15 Abs. 5 BVFG ergangen sind, bindende Wirkung haben, und zwar gilt dies für die positiven wie für die negativen, die sachlichrechtlichen Voraussetzungen verneinenden Entscheidungen (Urteil vom 5. Juni 1974 - BVerwG 8 C 60.73 - und Urteil vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 78.74 - [Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 9 und Nr. 14]).
  • BVerwG, 28.09.1962 - IV C 261.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1982 - 3 B 37.81
    Der Beschwerde ist zwar einzuräumen, daß das vom Verwaltungsgericht zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 1962 - BVerwG 4 C 261.61 - (Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 27) in seinem entscheidenden Inhalt nicht einschlägig ist, weil in dieser Entscheidung über einen Flüchtlingsausweis zu befinden war, der vor Einführung der Bindungswirkung durch § 15 Abs. 5 BVFG erteilt worden war.
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 26.00

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedler; Aussiedlungsgebiete; Bindungswirkung; …

    Danach besteht die Bindungswirkung auch bei den die Erteilung der Bescheinigung ablehnenden Entscheidungen der Vertriebenenbehörde (vgl. Urteil vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 78.74 - BVerwGE 49, 197, 200; Beschlüsse vom 1. März 1982 - BVerwG 3 B 37.81 - Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6 und vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 9 B 360.96 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 21).
  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 4.93

    Leistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - Begriff des …

    Denn Vertriebenenausweise, die - wie der dem Kläger erteilte - unter der Geltung eben des § 15 Abs. 5 BVFG ausgestellt worden sind, sind für alle Behörden verbindlich (Beschluß vom 1. März 1982 - BVerwG 3 B 37.81 - Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6 bzw. 412.3 § 15 BVFG Nr. 16 ).
  • BVerwG, 19.06.2001 - 1 C 27.00

    Spätaussiedlerantrag wegen Angehörigkeit deutscher Volkszugehörigen

    Danach besteht die Bindungswirkung auch bei den die Erteilung der Bescheinigung ablehnenden Entscheidungen der Vertriebenenbehörde (vgl. Urteil vom 24. September 1975 - BVerwG 8 C 78.74 - BVerwGE 49, 197, 200; Beschlüsse vom 1. März 1982 - BVerwG 3 B 37.81 - Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6 und vom 31. Oktober 1996 - BVerwG 9 B 360.96 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 21).
  • BVerwG, 28.05.1991 - 9 C 150.90
    Denn Vertriebenenausweise, die - wie der dem Kläger erteilte - unter der Geltung eben des § 15 Abs. 5 BVFG ausgestellt worden sind, sind für alle Behörden verbindlich (Beschluß vom 1. März 1982 - BVerwG 3 B 37.81 - Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6 bzw. 412.3 § 15 BVFG Nr. 18 ).
  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 4 UE 3118/84

    Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz

    Dies folgt auch nicht aus § 15 Abs. 5 Satz 1 BVFG, wonach die Entscheidung über die Ausstellung des Ausweises für alle Behörden und Stellen verbindlich ist, die für die Gewährung von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling nach dem BVFG oder einem anderen Gesetz zuständig sind (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 01.03.1982 -- BVerwG 3 B 37.81 -- Buchholz, Vierte Folge, 427.7, § 60 RepG, Nr. 6).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.83

    Anspruch auf Erteilung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen der …

    Die Einziehung des dem Ehemann erteilten Ausweises ist gleichzeitig unter dem Blickwinkel einer Verkennung der Ausstellungsvoraussetzungen deswegen erheblich, weil die Rechtmäßigkeit dieser Einziehung wegen der damit verbundenen negativen Feststellungswirkung (vgl. Beschluß vom 1. März 1982 - BVerwG 3 B 37.81 - Buchholz 427.7 § 60 RepG Nr. 6 S. 1) zur Rechtswidrigkeit der Erteilung eines Ausweises an die Klägerin führt; denn die Klägerin leitet ihre Eigenschaft als Vertriebene jetzt nicht mehr aus eigenem Recht, sondern nur noch gemäß § 1 Abs. 3 BVFG von ihrem Ehemann her (vgl. dazu Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 8 C 137.81 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 9 S. 5 ).
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