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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,6986
BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85 (https://dejure.org/1986,6986)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1986 - 3 B 40.85 (https://dejure.org/1986,6986)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1986 - 3 B 40.85 (https://dejure.org/1986,6986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschlagnahme eines im Transitverkehr eingesetzten Lastzugs wegen (angeblichen) Verstoßes gegen Strafbestimmungen der DDR - Anerkennung eines Wegnahmeschadens - Begriff der Wegnahme - "Zonentypischer" Schaden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77

    Begriff der Wegnahme im Sinne des Beweissicherungsgesetzes und …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85
    Entsprechendes gilt für unmittelbare Zugriffsakte auf einzelne Wirtschaftsgüter; sie sind "zonentypisch" und stehen damit in ursächlichem Zusammenhang mit den politischen Verhältnissen im Schadensgebiet des BFG, wenn sie vornehmlich der Errichtung oder Durchsetzung der sozialistischen Gesellschaftsordnung als solcher zu dienen bestimmt, mithin ausschließlich oder doch auch durch eine gegen das Privateigentum gerichtete Grundeinstellung gekennzeichnet oder beeinflußt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 50.76 - <BVerwGE 54, 140> und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - ; Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 3 B 24.76 -).

    Eine Abweichung von dem vorstehend angeführten Urteil sowie von anderen Entscheidungen des Senats könnte allenfalls vorliegen, wenn die Begründung für die Einziehung des Lastzuges im Rahmen eines Strafverfahrens - seine Benutzung zu "illegalen" Transporten zwischen dem Gebiet der DDR und der Bundesrepublik - lediglich ein Vorwand gewesen wäre (vgl. hierzu Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 -, a.a.O.), die Beschlagnahme des Lastzuges tatsächlich aber "der Behebung bzw. Milderung des Mangels an Tranportlastzügen im Schadensgebiet" gedient hätte, wie der Kläger geltend macht.

  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75

    Anspruch auf Schadensfeststellung nach dem Beweissicherungsgesetz und …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85
    In seinen Urteilen vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13) und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - (ZLA 77, 71) hat der Senat die Anerkennung eines Wegnahmeschadens aufgrund einer Beschlagnahme von Wirtschaftsgütern wegen tatsächlicher oder angeblicher Verstöße des Eigentümers gegen Wirtschafts- oder Strafbestimmungen in der DDR verneint unter der Voraussetzung, daß der Zugriffsakt als solcher nicht in adäquat ursächlichem Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen im Schadensgebiet stand.

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (…a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 07.07.1977 - 3 C 50.76

    Enteignung - Schadensgebiet des BFG - Hauptkriegsverbrecher - …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85
    Entsprechendes gilt für unmittelbare Zugriffsakte auf einzelne Wirtschaftsgüter; sie sind "zonentypisch" und stehen damit in ursächlichem Zusammenhang mit den politischen Verhältnissen im Schadensgebiet des BFG, wenn sie vornehmlich der Errichtung oder Durchsetzung der sozialistischen Gesellschaftsordnung als solcher zu dienen bestimmt, mithin ausschließlich oder doch auch durch eine gegen das Privateigentum gerichtete Grundeinstellung gekennzeichnet oder beeinflußt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 50.76 - <BVerwGE 54, 140> und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - ; Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 3 B 24.76 -).
  • BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 69.75

    Feststellung eines Wegnahmeschadens an einem Betriebsvermögen - Geltendmachung …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85
    In seinen Urteilen vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13) und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - (ZLA 77, 71) hat der Senat die Anerkennung eines Wegnahmeschadens aufgrund einer Beschlagnahme von Wirtschaftsgütern wegen tatsächlicher oder angeblicher Verstöße des Eigentümers gegen Wirtschafts- oder Strafbestimmungen in der DDR verneint unter der Voraussetzung, daß der Zugriffsakt als solcher nicht in adäquat ursächlichem Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen im Schadensgebiet stand.
  • BVerwG, 13.12.1976 - 3 B 24.76
    Auszug aus BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85
    Entsprechendes gilt für unmittelbare Zugriffsakte auf einzelne Wirtschaftsgüter; sie sind "zonentypisch" und stehen damit in ursächlichem Zusammenhang mit den politischen Verhältnissen im Schadensgebiet des BFG, wenn sie vornehmlich der Errichtung oder Durchsetzung der sozialistischen Gesellschaftsordnung als solcher zu dienen bestimmt, mithin ausschließlich oder doch auch durch eine gegen das Privateigentum gerichtete Grundeinstellung gekennzeichnet oder beeinflußt sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 50.76 - <BVerwGE 54, 140> und vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - ; Beschluß vom 13. Dezember 1976 - BVerwG 3 B 24.76 -).
  • BVerwG, 01.03.1988 - 3 B 54.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Wie der Senat ebenfalls entschieden hat, kann die Wegnahme von Vermögensgegenständen aufgrund von Rechtsvorschriften, die von ihrer Zielsetzung her "an sich" keine Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse im Schadensgebiet des BFG bezwecken, nur dann auf einer im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG erheblichen Schadensursache beruhen, wenn hierdurch ein "zonentypischer" Zugriffsakt verschleiert werden soll (vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1986 - BVerwG 3 B 40.85 - m. weit. Nachw.; vgl. auch Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 3 B 44.85 -).
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