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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.08.1987 - 3 B 44.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,7890
BVerwG, 24.08.1987 - 3 B 44.85 (https://dejure.org/1987,7890)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1987 - 3 B 44.85 (https://dejure.org/1987,7890)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1987 - 3 B 44.85 (https://dejure.org/1987,7890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Warenzeichen (gewerbliche Schutzrechte) als lastenausgleichsrechtlich feststellungsfähige Wirtschaftsgüter - Nichterfüllung eines Lizenzvertrags bzw. Ablehnung der die Warenzeichen betreffenden Aufrechterhaltungsanträge ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75

    Anspruch auf Schadensfeststellung nach dem Beweissicherungsgesetz und …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1987 - 3 B 44.85
    Die behauptete Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - <BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13>) liegt nicht vor.

    Dabei hat das Verwaltungsgericht dem Begriff des zonentypischen Schadens keine Deutung gegeben, die im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - in Widerspruch steht.

  • BVerwG, 21.05.1970 - III C 132.68

    Geltendmachung von immateriellen Güter bei einem durch Vertreibung verloren …

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1987 - 3 B 44.85
    Zu Recht ist das Verwaltungsgericht von der gefestigten Rechtsprechung (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG 3 C 132.68 - (ZLA 1970, )) ausgegangen, daß immaterielle Güter und damit auch Warenzeichen (gewerbliche Schutzrechte) als solche keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben und sie erst mit ihrer Verwertung zu lastenausgleichsrechtlich feststellungsfähigen Wirtschaftsgütern werden.
  • BVerwG, 01.03.1988 - 3 B 54.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Wie der Senat ebenfalls entschieden hat, kann die Wegnahme von Vermögensgegenständen aufgrund von Rechtsvorschriften, die von ihrer Zielsetzung her "an sich" keine Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse im Schadensgebiet des BFG bezwecken, nur dann auf einer im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG erheblichen Schadensursache beruhen, wenn hierdurch ein "zonentypischer" Zugriffsakt verschleiert werden soll (vgl. u.a. Beschluß vom 2. April 1986 - BVerwG 3 B 40.85 - m. weit. Nachw.; vgl. auch Beschluß vom 24. August 1987 - BVerwG 3 B 44.85 -).
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