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Weitere Entscheidung unten: VG Halle, 12.07.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2194
BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2194)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.1995 - 3 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2194)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 1995 - 3 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart - Pflicht des Gerichts zur Klärung des Sachverhaltes, ein Sachverständigengutachten einzuholen - Sachkunde für die Beurteilung und Würdigung des Sachverhalts wegen eines besonders vorgebildeten Mitglieds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen eigener Sachkunde des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
    Hiervon hätte nur dann abgesehen werden können, wenn das Gericht die Beweisfrage hätte entscheiden können (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 80.82 - und vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - <BVerwGE 68, 177, 182> [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]) aufgrund jedermann zugänglicher Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahmen durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - ), oder durch Anwendung von allgemeinkundigen Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemeinzugänglicher Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können (Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - ).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
    Hiervon hätte nur dann abgesehen werden können, wenn das Gericht die Beweisfrage hätte entscheiden können (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 80.82 - und vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - <BVerwGE 68, 177, 182> [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]) aufgrund jedermann zugänglicher Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahmen durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - ), oder durch Anwendung von allgemeinkundigen Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemeinzugänglicher Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können (Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - ).
  • BVerwG, 13.07.1982 - 9 C 53.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
    Hiervon hätte nur dann abgesehen werden können, wenn das Gericht die Beweisfrage hätte entscheiden können (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 80.82 - und vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - <BVerwGE 68, 177, 182> [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]) aufgrund jedermann zugänglicher Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahmen durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - ), oder durch Anwendung von allgemeinkundigen Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemeinzugänglicher Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können (Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - ).
  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
    Wenn - wie hier - die vorstehenden Beweisgrundsätze den Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht rechtfertigen, hat das Tatsachengericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht, in Fällen, in denen ihm zur Entscheidung einer streitigen Frage die erforderliche Sachkunde fehlt, Beweis zu erheben und andere ausreichende Erkenntnisquellen, insbesondere Gutachten von Sachverständigen zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (so z.B. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - ; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 69.72 - ).
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 69.72
    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
    Wenn - wie hier - die vorstehenden Beweisgrundsätze den Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht rechtfertigen, hat das Tatsachengericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht, in Fällen, in denen ihm zur Entscheidung einer streitigen Frage die erforderliche Sachkunde fehlt, Beweis zu erheben und andere ausreichende Erkenntnisquellen, insbesondere Gutachten von Sachverständigen zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen (so z.B. Urteil vom 9. Juli 1969 - BVerwG 8 C 101.68 - ; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 69.72 - ).
  • BVerwG, 22.09.1983 - 3 C 80.82

    Nichtheranziehung eines Sachverständigen - Aufklärungsrüge - Arbeitsmedizinische …

    Auszug aus BVerwG, 28.08.1995 - 3 B 5.95
    Hiervon hätte nur dann abgesehen werden können, wenn das Gericht die Beweisfrage hätte entscheiden können (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 80.82 - und vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - <BVerwGE 68, 177, 182> [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]) aufgrund jedermann zugänglicher Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahmen durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - ), oder durch Anwendung von allgemeinkundigen Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemeinzugänglicher Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können (Urteil vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - ).
  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …

    Zunächst ist insoweit klarzustellen, daß es ausreicht, wenn das Gericht seine Sachkunde in den Entscheidungsgründen darlegt; dies hat vor allem anhand inhaltlicher und in ihrer Überzeugungskraft nachvollziehbarer Erwägungen zu geschehen, nämlich aus welchen Gründen im einzelnen das Gericht in der strittigen Frage von dieser und keiner anderen Tatsachengrundlage ausgehen durfte (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Nr. 270).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage; …

    Dieses Ermessen überschreitet das Gericht erst dann, wenn es sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde zuschreibt und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die den ihm angehörenden Richtern allgemein zugänglich sind (vgl. Urteile vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 und vom 6. November 1986 - BVerwG 3 C 27.85 - BVerwGE 75, 119 ; Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 16).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Hiervon darf nur dann abgesehen werden, wenn das Gericht die Beweisfrage selbst entscheiden kann aufgrund jedermann zugänglicher Sätze, die nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahmen durchbrochen sind (Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15), oder durch Anwendung von allgemeinkundigen Tatsachen, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne Weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch jederzeit durch Benutzung allgemeinzugänglicher Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können (Urteile vom 13. Juli 1982 - BVerwG 9 C 53.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 127, vom 22. September 1983 - BVerwG 3 C 80.82 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 60, vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 = Buchholz 418.711 LMBG Nr. 5 und Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 56.05

    Kommunalabgabe; Gebühr; Entwässerungsgebühr; Äquivalenzprinzip; Gleichheitssatz …

    Anderenfalls darf es auf die Beweiserhebung nur verzichten, wenn es eine besondere Sachkunde für sich in Anspruch nehmen kann; dies ist in einer von den Beteiligten und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise durch eine überzeugende Darlegung nachzuweisen (BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 16 und vom 19. November 1998 - BVerwG 8 B 148.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 19 S. 56 f.).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 8 B 148.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Verfahrensmangel durch Unterlassen der Beiziehung eines …

    Von einer Überbewertung der eigenen Sachkunde, die die in das Ermessen des Tatsachengerichts gestellte Entscheidung, von einem Sachverständigengutachten abzusehen, fehlerhaft macht, kann zwar keine Rede sein, wenn der Tatsachenfeststellung jedermann zugängliche Sätze zugrunde liegen, die entweder nach der allgemeinen Erfahrung unzweifelhaft gelten und durch keine Ausnahme durchbrochen sind oder allgemeinkundige Tatsachen wiedergeben, von denen verständige und erfahrene Menschen in der Regel ohne weiteres Kenntnis haben oder von denen sie sich doch durch Benutzung allgemein zugänglicher Erkenntnisquellen unschwer überzeugen können (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 15 [16] m.w.N.).

    Wenn aber - wie hier - diese Beweisgrundsätze den Verzicht auf Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht rechtfertigen, hat das Tatsachengericht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Pflicht, Beweis zu erheben, wenn ihm die erforderliche Sachkunde zur Entscheidung der strittigen Frage fehlt (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - a.a.O. m.w.N.).

    Da jedoch ein Richter im allgemeinen nicht die Funktionstüchtigkeit eines Unternehmens unter kaufmännischen Gesichtspunkten verläßlich beurteilen kann, muß das Tatsachengericht die in Anspruch genommene (besondere) Sachkunde in einer von den Beteiligten und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise durch eine überzeugende Darlegung nachweisen (Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 4 B 22.12

    Abweichen von Feststellungen und Schlussfolgerungen sachverständiger Stellen; zum …

    Woher das Gericht die eigene Sachkunde hat, muss es nicht stets in einer von den Parteien und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise überzeugend nachweisen, sondern nur dann, wenn es einem Experten auf einem Sachgebiet nicht folgt, das durch Kompliziertheit und wissenschaftliche Bezogenheit gekennzeichnet ist (vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 30.09.2010 - 8 B 15.10

    Verwertung von Sachverständigengutachten aus dem Verwaltungsverfahren

    Erfordert die Tatsachenfeststellung besondere Sachkunde, darf ohne Zuziehung von Sachverständigen nur entschieden werden, wenn das Gericht nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen selbst über die nötige Sachkunde verfügt und dies für die Beteiligten nachvollziehbar darlegt (vgl. Beschlüsse vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 S. 16 …und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 9 B 64.08 - Buchholz a.a.O. Nr. 372 Rn. 6).
  • VG Osnabrück, 12.12.2011 - 6 B 96/11

    Hund; Feststellung der Gefährlichkeit

    Aber auch der Rekurs auf die allgemeine Lebenserfahrung befreit Behörde wie Gericht nicht davon, dass sich deren Maßstäbe und Bewertungen nicht in Widerspruch setzen dürfen zur einschlägigen natur-, insbesondere veterinärwissenschaftlichen Erkenntnislage, weshalb die allgemeine Lebenserfahrung insoweit notwendigerweise von einem ausreichenden "Hundeverstand" geprägt sein muss (vgl. z.B. BVerwG, B. v. 30.9.2010 - 8 B 15/10 -, B. v. 6.7.1999 - 5 B 93/99; B. v. 28.8.1995 - 3 B 5/95 -, juris).
  • BVerwG, 06.07.1999 - 5 B 93.99

    Fehlende Begründung des Gerichts hinsichtlich einer eigenen, mit einem ärztlichen …

    Doch ist es dann verfahrensfehlerhaft, wenn das Gericht keine Begründung für die eigene, mit dem ärztlichen Gutachten nicht übereinstimmende medizinische Beurteilung gibt (s. bereits BVerwGE 1, 281 ; vgl. auch Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 3 B 5.95 - für den Verzicht auf Einholung eines Sachverständigengutachtens wegen eigener Sachkunde des Gerichts).

    Nachdem dieses Gutachten ein bestimmtes Ergebnis erbracht hatte, stand es dem Oberverwaltungsgericht zumindest nicht mehr ohne weiteres frei, das Beweisthema aus eigener Einschätzung abweichend von dem Ergebnis des Gutachtens zu würdigen, ohne die Gründe für diese Einschätzung in einer von den Parteien und dem Revisionsgericht nachprüfbaren Weise darzulegen (vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 28. August 1995, a.a.O.), wobei sich das Oberverwaltungsgericht im übrigen lediglich zur Prognose der "(psychogenen) Beeinträchtigung" der Gesundheit des Klägers, nicht aber zu der darüber hinausreichenden Aussage des Sachverständigen Dr. D. verhalten hat, wonach zu befürchten sei, daß sich "insgesamt der Gesundheitszustand (des Klägers) deutlich verschlechtert".

  • BVerwG, 20.03.2026 - 4 BN 29.25
    Woher das Gericht die eigene Sachkunde hat, muss es nicht stets in einer von den Parteien und vom Revisionsgericht nachprüfbaren Weise überzeugend nachweisen, sondern nur dann, wenn es trotz der Kompliziertheit und wissenschaftlichen Bezogenheit eines Sachgebiets auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichtet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. August 1995 - 3 B 5.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 270 …und vom 10. Oktober 2012 - 4 B 29.12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 4 B 29.12

    Abweichen von Feststellungen und Schlussfolgerungen sachverständiger Stellen; zur …

  • BVerwG, 28.02.2007 - 10 B 58.06

    Überprüfung einer städtischen Grundstücksentwässerungssatzung durch das …

  • BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 57.05

    Zulässigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der gerichtlichen …

  • BVerwG, 10.05.2006 - 10 B 58.05

    Zulässigkeit der Ablehnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens auf …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 17 A 129/09

    Berufsunfähigkeitsrente bei Nachweis einer Berufsunfähigkeit durch ein privat …

  • BVerwG, 31.07.2000 - 4 BN 24.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 05.01.2006 - 10 B 85.05
  • BVerwG, 31.07.2000 - 4 BN 25.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 63.99

    Auslegung des Begriffs der "betriebswirtschaftlichen Grundsätze" - Verstoß gegen …

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Rechtsprechung
   VG Halle, 12.07.1995 - 3 B 5/95   

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VG Halle, Entscheidung vom 12. Juli 1995 - 3 B 5/95 (https://dejure.org/1995,36121)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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