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| BVerwG, 22.09.1982 - 3 B 50.82 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiederaufgreifen eines Feststellungsverfahrens - Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahren
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 06.04.1982 - 6 K 219/81
- BVerwG, 22.09.1982 - 3 B 50.82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 20.09.1974 - III CB 54.71
Wiederaufgreifen eines Schadensfeststellungsverfahrens und Erhöhung des …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 3 B 50.82
Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen, insbesondere zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens - nur dieser Gesichtspunkt ist überhaupt in der Beschwerdeschrift ganz allgemein aufgegriffen worden -, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a.: Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - [Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 139] und vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 53]; Beschluß vom 17. Februar 1978 - BVerwG 3 B 38.76 - m.w.N.). - BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72
Voraussetzungen des Wiederaufgreifens einer unanfechtbar abgeschlossenen …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 3 B 50.82
Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen, insbesondere zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens - nur dieser Gesichtspunkt ist überhaupt in der Beschwerdeschrift ganz allgemein aufgegriffen worden -, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a.: Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - [Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 139] und vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 53]; Beschluß vom 17. Februar 1978 - BVerwG 3 B 38.76 - m.w.N.). - BVerwG, 17.02.1978 - 3 B 38.76
Eidesstattliche Versicherung aus einem Wiederaufnahmeverfahren als neues …
Auszug aus BVerwG, 22.09.1982 - 3 B 50.82
Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen, insbesondere zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens - nur dieser Gesichtspunkt ist überhaupt in der Beschwerdeschrift ganz allgemein aufgegriffen worden -, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a.: Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - [Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 139] und vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 53]; Beschluß vom 17. Februar 1978 - BVerwG 3 B 38.76 - m.w.N.).
- BVerwG, 12.10.1988 - 3 B 46.88
Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Wiederaufgreifen eines …
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, welche die damit zusammenhängenden Rechtsfragen hinreichend klärt (vgl. u.a. Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - und vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - ; Beschlüsse vom 17. Februar 1978 - BVerwG 3 B 38.76 -, vom 22. September 1982 - BVerwG 3 B 50.82 - und vom 11. September 1985 - BVerwG 3 B 26.84 - Beschluß vom 18. Dezember 1978 - BVerwG 2 B 75.78 - m.w.N.). - BVerwG, 29.04.1985 - 3 CB 6.85
Wiederaufgreifen eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - Verletzung der …
Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. zuletzt Beschluß vom 22. September 1982 - BVerwG 3 B 50.82 - m.w.N.), und zwar auch hinsichtlich der Frage, daß ein Rechtsanspruch auf ein Wiederaufgreifen des abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens nicht besteht, wenn sich die Sach- oder Rechtslage seit Eintritt der Unanfechtbarkeit oder Rechtskraft - wie hier - nicht geändert hat.
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