Rechtsprechung
| VG Hannover, 17.02.1995 - 3 B 504/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Baden-Württemberg, 22.09.2005 - L 7 SO 3421/05
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - stationäre Einrichtung Dritter - …
Dieser jetzt in § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB XII (bis 31. Dezember 2004 in § 93 Abs. 2 BSHG) geregelte Sozialhilfeanspruch auf Übernahme der Kosten (vgl. BVerwGE 97, 53, 56), der - im Gegensatz zu dem im Sozialversicherungsrecht vorherrschenden Sachleistungsprinzip - als Geldleistungsanspruch zu qualifizieren ist, setzt jedoch in einem ersten Schritt einen, freilich durch die Regelungen des Heimgesetzes (HeimG) in seiner Gestaltungsfreiheit beschränkten, privatrechtlichen Vertrag voraus (…vgl. hierzu Münder in LPK-SGB XII, a.a.O. vor § 75 Rdnr. 6) und erfordert des Weiteren regelmäßig den Abschluss von - die Kostenpflicht des Sozialhilfeträgers bei Hilfebedarf in Einrichtungen konkretisierenden (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1994 - 24 A 3212/92 (JURIS)), den Anforderungen des § 75 Abs. 3 SGB XII entsprechenden - Vereinbarungen, wobei im Übrigen die Öffnungsklausel des § 75 Abs. 4 SGB XII bei noch schwebenden Verhandlungen nicht anwendbar ist (vgl. Verwaltungsgericht (VG) Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 3 B 504/95 - RsDE Nr. 32, 97, 1996 (Orientierungssatz in JURIS);… Neumann in Hauck/Noftz, a.a.O. Rdnr. 41).Weiter ergibt sich aus diesem System, dass der Einrichtungsträger auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber verpflichtet ist, sich an die Regeln der §§ 75 ff. SGB XII zu halten und nicht parallel zu dort laufenden Verhandlungen Einzelfallregelungen erzwingen darf, die letztlich die Vertragsverhandlungen beeinflussen (vgl. nochmals VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 a.a.O.).
- LSG Baden-Württemberg, 09.12.2005 - L 7 SO 4890/05
Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde nach einstweiliger Anordnung, Voraussetzung …
Weiter ergibt sich aus diesem System, dass der Einrichtungsträger auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber verpflichtet ist, sich an die dortigen Regeln - zu denken ist insbesondere auch an § 77 Abs. 3 SGB XII - zu halten und nicht parallel zu dort laufenden Verhandlungen Einzelfallregelungen erzwingen darf, die letztlich die Vertragsverhandlungen beeinflussen (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 3 B 504/95 - RsDE Nr. 32, 97, 1996 (Orientierungssatz in JURIS)). - LSG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - L 7 SO 4187/05
Anspruch auf Eingliederungshilfe, Vergütungsübernahmeanspruch, wichtiger Grund …
Weiter ergibt sich aus diesem System, dass der Einrichtungsträger auch dem Träger der Sozialhilfe gegenüber verpflichtet ist, sich an die dortigen Regeln - zu denken ist insbesondere auch an § 77 Abs. 3 SGB XII - zu halten und nicht parallel zu dort laufenden Verhandlungen Einzelfallregelungen erzwingen darf, die letztlich die Vertragsverhandlungen beeinflussen (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 17. Februar 1995 - 3 B 504/95 - RsDE Nr. 32, 97, 1996 (Orientierungssatz in JURIS)).
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