Rechtsprechung
| VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- VG Greifswald, 05.10.2011 - 3 A 1427/10
Kosten für Baumaßnahmen an Grundstücksanschlüssen an die zentrale …
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Für den Gegenstand des Anspruchs gibt diese Norm nichts her (zum Ganzen: VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 - juris Rn. 17 f.).Demgemäß hat er in den Widerspruchsbescheiden ausgeführt, dass er erst mit Blick auf das gegenteilige Urteil des VG Greifswald vom 5. Oktober 2011 (- 3 A 1427/10 -, juris) vom Bestehen des Anspruchs ausgeht.
Die Anspruchsentstehung richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, und daneben nach § 9 Abs. 3 KAG M-V ( VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07 -, NordÖR 1999, 164).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2008 - 1 L 198/07
Kein Erstattungsanspruch für Umbau des Hausanschlusses
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch erfasst der Sache nach denselben Sachverhalt, der durch einen Beitrag abgegolten werden kann (OVG Greifswald, Beschl. v. 08.07.2008 - 1 L 198/07 -, juris Rn. 18 und NordÖR 2009, 41).Rn. 22 Diese Auslegung ist allerdings nicht unumstritten: Nach einer Literaturauffassung (Aussprung in: ders./Siemers/Holz, KAG M-V, Stand 09/2012, § 10 Anm. 7.8.2.1) sowie der Rechtsprechung des VG E-Stadt (…Urt. v. 08.06.2007 - 8 A 381/07 -) und des OVG Greifswald (Beschl. v. 08.07.2008 - 1 L 198/07 - juris Rn. 18) kann für einen wegen der Verlegung der Hauptversorgungsleitung erforderlich werdenden Umbau des Grundstücksanschlusses kein Kostenersatz nach § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V verlangt werden.
Denn der Antragsgegner ging bei Abgabe der Erklärung in dem Schreiben vom 18. Juni 2009 aufgrund der veröffentlichten Entscheidung des OVG Greifswald vom 8. Juli 2008 (- 1 L 198/07 -) davon aus, dass ihm für den Umbau von Grundstücksanschlüssen kein Erstattungsanspruch zusteht.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10
Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Solange sich die öffentliche Anlage einschließlich der darin einbezogenen Grundstücksanschlüsse in der Herstellungsphase befindet und noch nicht endgültig hergestellt ist, stellen sich alle notwendigen Maßnahmen an einzelnen Bestandteilen der Anlage als Herstellungsmaßnahmen dar, auch wenn sie einen Austausch vorhandener Anlagenbestandteile beinhalten (eingehend: OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ;… vgl. auch Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, juris Rn. 22).Tatsächlich zählt § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG 1993 die Merkmale "Herstellung", "Aus- und Umbau", "Verbesserung", "Erweiterung" und "Erneuerung" auf, während § 9 Abs. 1 KAG M-V nur die Merkmale "Anschaffung", "Herstellung" und Erneuerung" nennt, wobei davon auszugehen ist, dass das Merkmal "Anschaffung" ein Unterfall des Merkmals "Herstellung" ist (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 - juris Rn. 25 ).
Für die Auslegung des § 9 Abs. 1 KAG M-V gibt der "Wegfall" der genannten Merkmale daher nichts her (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2000 - 1 M 62/00
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Rn. 23 "Die Möglichkeit, den Aufwand für den Anschluss eines Grundstückes in den beitragsfähigen Aufwand der öffentlichen Einrichtung einzubeziehen oder einen gesonderten Beitrag festzusetzen ( § 10 Abs. 1 KAG n.F.), besteht dann, wenn die Anschlussleitung Bestandteil der öffentlichen Einrichtung ist (Senatsbeschluss, 23.08.2000 - 1 M 62/00 -, juris).Rn. 24 Wenn Aufwand für den Umbau von (Haus- bzw. Grundstücks-) Anschlussleitungen nicht beitragsfähig ist, sofern diese Leitungen zur öffentlichen Einrichtung zählen, so gilt diese Beschränkung entsprechend, wenn die Leitungen - wie hier - nicht Teil der öffentlichen Einrichtung sind und nach § 10 Abs. 2 KAG n.F. dann anstelle eines Beitrages ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch erhoben werden kann (vgl. auch hierzu Senatsbeschluss, 23.08.2000 - 1 M 62/00 -, juris).".
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche …
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, juris Rn 81). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.1999 - 1 L 162/97
Grundstücksanschlußkosten, Rückwirkung
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Die Anspruchsentstehung richtet sich nach § 10 Abs. 4 Satz 1 KAG M-V , wonach der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch mit der endgültigen Herstellung der Anschlussleitung entsteht, und daneben nach § 9 Abs. 3 KAG M-V ( VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf OVG Greifswald, Beschl. v. 04.01.1999 - 1 L 162/07 -, NordÖR 1999, 164). - VGH Baden-Württemberg, 13.10.1983 - 2 S 248/83
Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag 18 Jahre nach Erteilung der …
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Teilweise wird ein Zeitablauf von 18 bis 20 Jahren für erforderlich gehalten (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.1983 - 2 S 248/83 - KStZ 1984, 56;… VG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.1988 - 17 K 2555/85 -, KStZ 1989, 115). - VG Düsseldorf, 03.05.1988 - 17 K 2555/85
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Teilweise wird ein Zeitablauf von 18 bis 20 Jahren für erforderlich gehalten (…vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 13.10.1983 - 2 S 248/83 - KStZ 1984, 56; VG Düsseldorf, Urt. v. 03.05.1988 - 17 K 2555/85 -, KStZ 1989, 115). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99
Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von …
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Solange sich die öffentliche Anlage einschließlich der darin einbezogenen Grundstücksanschlüsse in der Herstellungsphase befindet und noch nicht endgültig hergestellt ist, stellen sich alle notwendigen Maßnahmen an einzelnen Bestandteilen der Anlage als Herstellungsmaßnahmen dar, auch wenn sie einen Austausch vorhandener Anlagenbestandteile beinhalten (…eingehend: OVG Greifswald, Beschl. v. 13.02.2013 - 4 K 16/10 -, juris Rn. 20 ; vgl. auch Beschl. v. 21.04.1999 - 1 M 12/99 -, juris Rn. 22). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2008 - 3 L 336/05
Abwasserbeseitigung: Erstattung der Kosten für die Sanierung eines …
Auszug aus VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14
Eine Kostenerstattung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs kommt lediglich dann in Betracht, wenn die Grundstücksanschlussleitungen nicht Teil der öffentlichen Einrichtung sind (OVG Greifswald, Urt. v. 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, NordÖR 2009, 371). - VG Greifswald, 14.07.2009 - 3 A 839/06
Entstehung des Erstattungsanspruchs für Grundstücksanschlusskosten bei …
- VG Greifswald, 25.09.2020 - 3 A 574/19
Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse (Erforderlichkeit neuer …
Eine Kostenerstattung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs kommt dabei nur in Betracht, wenn der Grundstücksanschluss nicht Teil der öffentlichen Einrichtung ist (…OVG Greifswald, Urt. v. 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, juris Rn. 35; VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 15 ).Maßnahmen, die im Falle einer organisationsrechtlichen Entscheidung des Aufgabenträgers zugunsten von § 10 Abs. 1 KAG M-V beitragsfähig wären, unterliegen deshalb auch der Kostenerstattungspflicht nach § 10 Abs. 2 KAG M-V (…ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. VG Greifswald, Urt. v. 20.05.2016 - 3 A 128/14 -, juris Rn. 19 ; VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18 ;… VG Greifswald, Urt. v. 05.10.2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 16 ff. …und Urt. v. 19.03.2015 - 3 A 791/14 -, juris Rn. 19 ff.).
Dies führt dazu, dass auch die Kosten von Grundstücksanschlüssen, die infolge der Sanierung der Abwasserkanäle und der Trinkwasserleitung erneut angelegt werden müssen, erstattungsfähig sind (vgl. VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18 ).
- VG Schwerin, 07.01.2016 - 4 A 2054/13
Haus- bzw.Grundstücksanschlusskosten; Neuverlegung einer Anschlussleitung; …
Rn. 52 Soweit der obigen Beurteilung, dass eine öffentlich-rechtliche Kostenerstattung im Falle einer wegen "nachträglichen" Verstoßes gegen die Wasserversorgungssatzung und/oder einschlägige DIN-Vorschriften notwendigen "Wiederherstellung" eines Hausanschlusses möglich ist, nicht gefolgt wird, ist aber nach Auffassung des Gerichts jedenfalls eine Erneuerung einer defekten, nicht mehr reparaturfähigen Hausanschlussleitung (etwa nach mehreren, dies indizierenden Rohrbrüchen) auch kostenerstattungsfähig i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V (…im Gegensatz zur vom damaligen Kommentator Aussprung noch in der 32. Ergänzungslieferung in den Erläuterungen 7.8.2 und 7.8.2.4 vertretenen Auffassung nunmehr ebenso Seppelt, a. a. O., § 10 Erl. 5.2.2.1.2 S. 18 und 5.2.2.3; bei einem neuen Hausanschluss nach mehrjähriger Stilllegung und Frostschaden der alten Hausanschlussleitung ebenso das allerdings nicht rechtskräftige Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2015 - 4 A 240/10 - vgl. auch z. B. VG Greifswald, Beschl. v. 31. Juli 2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18 , …und Urt. v. 5. Oktober 2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 16 ff.) und kann somit Gegenstand einer entsprechenden Erstattungssatzung sein. - VG Schwerin, 30.10.2018 - 4 A 4217/15
Rechtsmäßigkeit eines Kostenersatzbescheids für den Neubau eines …
Rn. 46 So hat das Gericht bereits geurteilt, dass eine Erneuerung einer defekten, nicht mehr reparaturfähigen Hausanschlussleitung (etwa nach mehreren, dies indizierenden Rohrbrüchen) ebenfalls kostenerstattungsfähig i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 1 KAG M-V ist (…Urt. v. 7. Januar 2016 - 4 A 2054/13 - im Gegensatz zur vom damaligen Kommentator Aussprung noch in der 32. Ergänzungslieferung in den Erläuterungen 7.8.2 und 7.8.2.4 vertretenen Auffassung nunmehr ebenso Seppelt, a. a. O., § 10 Erl. 5.2.2.1.2 S. 18 und 5.2.2.3; bei einem neuen Hausanschluss nach mehrjähriger Stilllegung und Frostschaden der alten Hausanschlussleitung ebenso das Urteil des Gerichts vom 26. Juni 2015 - 4 A 240/10 - vgl. auch z. B. VG Greifswald, Beschl. v. 31. Juli 2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 18 , …und Urt. v. 5. Oktober 2011 - 3 A 1427/10 -, juris Rn. 16 ff.) und kann somit Gegenstand einer entsprechenden Erstattungssatzung sein. - VG Greifswald, 20.05.2016 - 3 A 128/14
Kostenerstattungsbeitrag für Grundstücksanschluss - zum Merkmal "Herstellung" im …
Eine Kostenerstattung im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs kommt dabei nur in Betracht, wenn der Grundstücksanschluss nicht Teil der öffentlichen Einrichtung ist (…OVG Greifswald, Urt. v. 16.07.2008 - 3 L 336/05 -, juris Rn. 35; VG Greifswald, Beschl. v. 31.07.2014 - 3 B 530/14 -, juris Rn. 15 ).
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