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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1997 - 3 B 54.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,23592
BVerwG, 23.04.1997 - 3 B 54.97 (https://dejure.org/1997,23592)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1997 - 3 B 54.97 (https://dejure.org/1997,23592)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1997 - 3 B 54.97 (https://dejure.org/1997,23592)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Erforderlichkeit der Einlegung der Beschwerde durch einen zur Vertretung vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Bevollmächtigten - Unzulässige Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Einschränkung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 3 B 54.97
    Seine Auffassung, durch die Einschränkung des Vertretungszwanges (§ 67 VwGO) unzulässig in Grundrechten beeinträchtigt zu werden, ist unrichtig (vgl. BVerfGE 10, 268 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 74, 78 [BVerfG 03.12.1986 - 1 BvR 872/82]).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Gerichtskostenvorschuß

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1997 - 3 B 54.97
    Seine Auffassung, durch die Einschränkung des Vertretungszwanges (§ 67 VwGO) unzulässig in Grundrechten beeinträchtigt zu werden, ist unrichtig (vgl. BVerfGE 10, 268 [BVerfG 12.01.1960 - 1 BvL 17/59]; 74, 78 [BVerfG 03.12.1986 - 1 BvR 872/82]).
  • VG Cottbus, 09.09.2008 - 3 L 188/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht fristgerechter Beibringung eines …

    Auch muss im Übrigen ein längerer Zeitablauf die Ordnungsbehörde nicht davon abhalten, jedenfalls nunmehr das Gebotene zu veranlassen; wäre es anders, so könnte die Behörde selbst gegen erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit um so schwerer einschreiten, je länger diese schon andauern (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2000 - 3 B 138/00 - Beschluss vom 17. August 2000 - 3 B 54/00 - Beschluss vom 20. März 2000 - 3 B 20/00 - Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 54/97 - Beschluss vom 1. März 2001 - 3 B 10/01.Z -).
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