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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2001 - 3 B 56.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,15066
BVerwG, 24.10.2001 - 3 B 56.01 (https://dejure.org/2001,15066)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2001 - 3 B 56.01 (https://dejure.org/2001,15066)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 3 B 56.01 (https://dejure.org/2001,15066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Erfordernis der Widmung (zugunsten der Deutschen Reichsbahn) bei Grundstücken - Festlegung des Zwecks des betreffende Vermögensgegenstands als Mindestvoraussetzung einer Widmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.03.1993 - 7 C 13.92

    Privatisierung volkseigenen Vermögens, VEB, kommunale Aufgaben

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 3 B 56.01
    In Hinblick auf Verwaltungsvermögen i.S. von Art. 21 Abs. 1 EV hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. März 1993 - BVerwG 7 C 13.92 - BVerwGE 92, 215, 218) entschieden, dass hierzu das Vermögen gehöre, das nach Maßgabe seiner Widmung unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient und bei dem die zweckentsprechende Verwendung öffentlich-rechtlich gesichert ist.
  • BVerwG, 09.03.1999 - 3 B 2.99
    Auszug aus BVerwG, 24.10.2001 - 3 B 56.01
    Auch der beschließende Senat hat in seinem - vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil herangezogenen - Beschluss vom 9. März 1999 (- BVerwG 3 B 2.99 - Buchholz 111 Art. 21 Nr. 34) der Zweckzuweisung in Verbindung mit der bestimmungsgemäßen Nutzung entscheidende Bedeutung beigemessen.
  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 42.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Restitutionsanspruch des Alteigentümers; …

    Angesichts dessen kommt es darauf an, ob der betreffende Vermögensgegenstand durch hoheitliche Entscheidung eine öffentliche Zweckbestimmung erfahren hat und damit einer besonderen, öffentlich-rechtlichen Nutzungsordnung unterstellt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 24. Oktober 2001 - BVerwG 3 B 56.01 - Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 8 S. 36 und vom 18. September 1998 - BVerwG 3 B 25.98 - Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 29 S. 45;… Papier, a.a.O. S. 39).

    Ein Zusammenhang zwischen Widmung und Nutzung besteht freilich insofern, als bei Fehlen eines eindeutigen Widmungsbeschlusses aus einer zulässigen tatsächlichen Nutzung u.U. auf eine diesbezügliche Widmung geschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 24. Oktober 2001, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - 14 B 404/17

    Abstellen des Begriffs "für das Publikum bestimmte Flächen" des Flächenmaßstabs …

    Rn. 6 vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.2.2002 - 8 C 1.01 -, BVerwGE 116, 67 (69); Beschluss vom 24.10.2001 - 3 B 56.01 -, Buchholz 111 Art. 26 EV, Nr. 8, S. 36; Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 11, 7. Aufl., § 97, Rn. 187; Papier in: Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl., § 40, Rn. 1,.
  • BVerwG, 24.06.2015 - 3 B 28.15

    Anforderungen an den Widmungsakt staatlicher Stellen der DDR bzgl. Einstufung der …

    Rn. 10 b) Die Klägerin rügt weiterhin eine Abweichung von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 2001 - 3 B 56.01 - (Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 8) und vom 30. Oktober 2002 - 8 C 24.01 - (Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37), weil dort für die öffentlich-rechtliche Zweckbestimmung eines Vermögenswerts dessen bestimmungsgemäße Nutzung und damit eine konkludente Widmung für ausreichend gehalten worden sei, während das Verwaltungsgericht hier einen besonderen förmlichen Widmungsakt fordere.
  • VG Köln, 17.12.2024 - 24 K 5020/22
    Rn. 81 vgl. dazu OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 14 B 404/17 -, NRWE, unter Bezugnahme auf: BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2002 - 8 C 1.01 -, BVerwGE 116, 67 (69); Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 3 B 56.01 -, Buchholz 111 Art. 26 EV, Nr. 8, S. 36.
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