Rechtsprechung
| BVerwG, 01.02.1996 - 3 B 57.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme außergewöhnlicher Umstände für die Nichtwiederaufnahme der Milcherzeugung - Zurückweisung der Klage wegen Widersprüchlichkeit der Angaben des Klägers - Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Grenzen der ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 01.02.1996 - 3 L 2162/93
- BVerwG, 01.02.1996 - 3 B 57.96
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 3 B 57.96
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 01.02.1996 - 3 B 57.96
Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- VG Frankfurt/Oder, 22.01.2007 - 7 K 231/03
Rücksichtnahmegebot bei Festsetzung offener Bauweise und vorhandener …
Angesichts dessen, dass der baurechtliche Nachbarschutz auf dem Gedanken der gegenseitigen Rücksichtnahme beruht, auf der Grundlage des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses, in dessen Rahmen jeder Eigentümer zugunsten seines Nachbarn - sogar über das sonst nach Treu und Glauben zu beachtende Maß hinaus (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2001 - 3 B 131/00.Z -, S. 3 des E.A.) - Beschränkungen unterworfen ist und im Austausch dafür verlangen kann, dass der Nachbar diese Beschränkungen - nur - gleichermaßen beachtet, kann ein Grundstückseigentümer die Einhaltung von Abstandsflächen grundsätzlich dann nicht verlangen, wenn Gebäude auf seinem Grundstück das Grundstück des Nachbarn in vergleichbarem Maße oder gar noch stärker als umgekehrt unter Gesichtspunkten des Abstandsflächenrechts in Anspruch nehmen (vgl. ständige Rechtsprechung des OVG für das Land Brandenburg, vgl. u.a. Beschlüsse vom 15. Mai 1996 - 3 B 57/96 -, S. 4 des E.A…, vom 30. Januar 2001, a.a.O., vom 30. Mai 2001 - 3 A 403/01.Z -, S. 3 des E.A.; ebenso u.a. VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 16. Oktober 2002 zum Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes der auch hier Beteiligten und Urteil vom 26. Oktober 2004 - 7 K 1728/00 -, S. 10 ff. des EA).
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