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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 07.05.1998

Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 17.09.1998 - 3 B 57/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,15360
OVG Brandenburg, 17.09.1998 - 3 B 57/98 (https://dejure.org/1998,15360)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.1998 - 3 B 57/98 (https://dejure.org/1998,15360)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 (https://dejure.org/1998,15360)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen Baugenehmigungen; Fehlen des Rechtsschutzbedürfnisses; Vorliegen einer Bekanntgabe; Bedeutung des "OK"-Vermerks auf dem Sendebericht; Erfordernis einer Rechtsverletzung durch genehmigte bauliche Anlagen; Verstoß gegen ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Baugenehmigung für Reisebus-Stellplätze im …

    Diese Grenze ist umso niedriger anzusetzen, je empfindlicher und schutzwürdiger der Bereich, in dem die Stellplätze errichtet werden sollen, hinsichtlich der in § 43 Abs. 6 BbgBO genannten Schutzgüter ist (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 4. September 2008 - 10 A 1678/07 -, BauR 2009, 478, juris Rn. 46; OVG MV…, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 3 M 102/10 -, NördÖR 2010, 444, juris Rn. 12; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 -, BA S. 6;… Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Auf.

    Rn. 7 Vom rechtlichen Ansatz zutreffend prüft das erstinstanzliche Gericht zunächst die Art der baulichen Nutzung des Baugrundstücks und der Grundstücke in der näheren Umgebung, um feststellen zu können, welchen Störungsgrad die Umgebung aufgrund ihres Gebietscharakters hinzunehmen hat und welchen Vorbelastungen sie bereits ausgesetzt ist (vgl. dazu OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998, a.a.O.).

    Soweit der Antragsgegner hiergegen einwendet, wegen der Entfernung zwischen den Reisebus-Stellplätzen und der Wohnbebauung würden die von der TA-Lärm vorgegebenen Richtwerte eingehalten, berücksichtigt er zum einen nicht, dass bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte - etwa Einzelwerte, Wirk- oder Beurteilungspegel - maßgeblich sind (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 4. September 2008, a.a.O., Rn. 46; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998, a.a.O., BA S. 6;… Gädtke, a.a.O., Rn. 128 m.w.N.).

  • VG Cottbus, 16.02.2016 - 3 L 193/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Störung im Sinne von § 43 Abs. 6 BbgBO durch von Stellplätzen ausgehenden Parkplatzlärm sind die Umstände des Einzelfalles, nicht aber technisch-rechnerisch ermittelte Immissionswerte (TA-Lärm oder TA-Luft) maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. August 2014 - OVG 10 S 57.12 -, juris Rn. 5, 9; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 - OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 -, juris Rn. 47).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - 10 S 15.16

    Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses für ein vorläufiges Rechtschutzverfahren …

    102/10 -, NördÖR 2010, 444, juris Rn. 12; OVG Bbg, Beschluss vom 17. September 1998 - 3 B 57/98 -, BA S. 6; Reimus/Semtner/Langer, BbgBO, 3. Auf.
  • OVG Brandenburg, 26.08.1999 - 3 D 10/97

    Vorhaben und Erschließungsplan für einen Selbstbedienungsmarkt)

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2005 - 10 N 51.05

    Voraussetzung des Zulassungsgrunds des Bestehens ernstlicher Zweifel an der …

    Der Antrag der Kläger, die aufschiebende Wirkung ihrer Widersprüche gegen die Baugenehmigungen des Beklagten vom 12. und 30. September 1997 anzuordnen sowie dem Beklagten aufzugeben, der Beigeladenen die Fortführung der Bauarbeiten zu untersagen, blieb erfolglos: Mit Beschluss vom 17. September 1998 änderte das Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg - auf die Beschwerde des Beklagten - den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 16. März 1998 und lehnte den Antrag ab (3 B 57/98).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1998 - 3 B 57.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,23229
BVerwG, 07.05.1998 - 3 B 57.98 (https://dejure.org/1998,23229)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1998 - 3 B 57.98 (https://dejure.org/1998,23229)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 3 B 57.98 (https://dejure.org/1998,23229)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage zur Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen für einen anschließenden Amtshaftungsprozess

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1998 - 3 B 57.98
    Danach ist die Erhebung der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage zur Klärung öffentlich-rechtlicher Vorfragen für einen anschließenden Amtshaftungsprozeß unzulässig, weil den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit insoweit eine uneingeschränkte Vorfragenkompetenz zusteht (vgl. Urteil vom 20. Januar 1989 - BVerwG 8 C 30.87 - BVerwGE 81, 226 [BVerwG 20.01.1989 - 8 C 30/87]).
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