Rechtsprechung
| BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rügerechtliche Einordnung der unrichtigen tatrichterlichen Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Klagefrist; Maßstab für ein zurechenbares Verschulden des ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 13.03.2007 - 6 K 2072/03
- BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
Papierfundstellen
- DÖV 2008, 253
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender …
Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Rechtsanwalt die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes einer als zuverlässig erwiesenen und ordnungsgemäß eingewiesenen Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - NJW 1988, 2814; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778).Bei fehlender Kausalität schließt ein Organisationsmangel aber die Wiedereinsetzung nicht aus (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 a.a.O.).
- BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95
Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per …
Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
Es kann offenbleiben, ob von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgerätes oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden kann, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (so BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857; vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 1999 - 4 Bs 351/99 - NJW 2000, 1667; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 BvR 526/05 - NJW 2006, 829). - BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92
Impliziter Einspruch
Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
Die insoweit gestellten Anforderungen müssen mit den Belangen einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den einzelnen Rechtsuchenden nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. März 1993 - 1 BvR 249/92 - BVerfGE 88, 118 ).
- BVerfG, 11.05.2005 - 2 BvR 526/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung …
Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
Es kann offenbleiben, ob von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgerätes oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden kann, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (so BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857; vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 1999 - 4 Bs 351/99 - NJW 2000, 1667; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 BvR 526/05 - NJW 2006, 829). - BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86
Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer - …
Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Rechtsanwalt die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes einer als zuverlässig erwiesenen und ordnungsgemäß eingewiesenen Bürokraft überlassen darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - NJW 1988, 2814; BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07 - NJW 2007, 2778). - OVG Hamburg, 05.11.1999 - 4 Bs 351/99
Fristversäumung wegen Störung des Telefaxempfangsgerätes
Auszug aus BVerwG, 06.11.2007 - 3 B 60.07
Es kann offenbleiben, ob von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz durch Fax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgerätes oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden kann, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (so BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857; vgl. dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 5. November 1999 - 4 Bs 351/99 - NJW 2000, 1667; vgl. auch BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 BvR 526/05 - NJW 2006, 829).
- OVG Sachsen, 27.08.2026 - 3 B 273/25
Wiedereinsetzung; Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; Versäumung der …
Selbst wenn ihn ein derartiges Organisationsverschulden treffen sollte, ist dieses vorliegend aber nicht für die Fristversäumung ursächlich geworden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 2007 - 3 B 60/07 -, juris Rn. 10 m. w. N., …und Beschl. v. 29. Januar 2015 - 9 BN 2/14 -, juris Rn. 7;… BGH, Beschl. v. 18. September 2008 - V ZB 32/08 -, juris Rn. 12;… Kluckert/Vogt, in: Sodan/Ziekow, a. a. O. Rn. 101 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2019 - 4 B 518/19
Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes; …
Rn. 8 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.11.2007 - 3 B 60.07 -, DÖV 2008, 253 = juris, Rn. 12. - OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2017 - 3 LA 145/16
Rügefähigkeit von Verfahrensfehlern im Asylprozess
Rn. 7 Der vom Kläger geltend gemachte Verfahrensfehler fällt nicht darunter, sondern stellte einen solchen - hier nicht beachtlichen - nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO dar (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.07.2014 - 3 B 70.13 -, NVwZ 2014, 1675, Juris Rn. 20; Beschl. v. 06.11.2007 - 3 B 60.07 -, DÖV 2008, 253, Juris Rn. 7;… Kopp/Schenke, VwGO-Kommentar, 23. Aufl. 2017, § 132 Rn. 21;… Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, Vorb. §§ 40 bis 53 Rn. 14a). - OVG Sachsen, 14.01.2026 - 3 A 534/25
Wiedereinsetzung (hier: gewährt bei unvorhergesehener schwerer Erkrankung der …
Selbst wenn die Prozessbevollmächtigte des Klägers ein derartiges Organisationsverschulden treffen sollte, ist dieses vorliegend aber nicht für die Fristversäumung ursächlich geworden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 2007 - 3 B 60/07 -, juris Rn. 10 m. w. N., …und Beschl. v. 29. Januar 2015 - 9 BN 2/14 -, juris Rn. 7;… BGH, Beschl. v. 18. September 2008 - V ZB 32/08 -, juris Rn. 12;… Kluckert/Vogt, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl. 2025, § 60 Rn. 101 m. w. N.). - VGH Bayern, 19.09.2014 - 10 CS 14.1485
Aufenthaltserlaubnis; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Frist zur …
Die Erkrankung des Ehemanns der Antragstellerin war daher nicht ursächlich für die Versäumung der Beschwerdefrist (vgl. zum Erfordernis der Kausalität des Hindernisses für die Fristversäumung BVerwG, B.v. 6.11.2007 - 3 B 60.07 - juris Rn. 10;… Czybulka in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 60 Rn. 101).
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