Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1976 - III B 64.75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 23.05.1975 - 6 K 3960/74
- BVerwG, 04.06.1976 - III B 64.75
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 23.01.1979 - 3 B 32.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Zudem hat der Senat bereits entschieden, daß nicht jede Notlage schon zu Härteleistungen führen kann, sondern nur eine sich gerade aus der Anwendung von Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes ergebende außergewöhnliche Härte durch Nichtberücksichtigung oder unverhältnismäßig geringe Berücksichtigung von Schäden (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1976 - BVerwG 3 B 64.75 - und vom 16. März 1977 - BVerwG 3 ER 200.77 -). - BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 70.83
Rechtliche Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Härte bei …
Abgesehen davon, daß diese Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 301 b LAG übereinstimmt (vgl. dazu die im angefochtenen Urteil bereits angeführten Beschlüsse vom 4. Juni 1976 - BVerwG 3 B 64.75 - , vom 23. Januar 1979 - BVerwG 3 B 32.78 - und vom 3. März 1982 - BVerwG 3 CB 6.81 - ), können derartige Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zur Zulassung der Revision im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen. - BVerwG, 22.05.1987 - 3 B 70.86
Auslegung des Rechtsbegriffs der "außergewöhnlichen Härte" in § 301b Abs. 1 …
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß nur wegen einer Härte, die sich aus einer mangelnden Berücksichtigung von Schäden in den Vorschriften des Gesetzes ergibt, und nicht wegen einer allgemeinen Notlage ein Ausgleich nach § 301 b LAG gewährt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1976 - BVerwG 3 B 64.75 - in IFLA 1976, 139, vom 16. März 1977 - BVerwG 3 ER 200.77 -, vom 23. Januar 1979 - BVerwG 3 B 32.78 - und vom 3. März 1982 - BVerwG 3 CB 6.81 - beide in Buchholz 427.3 § 301 b Nr. 1 und Nr. 2, sowie vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 70.83 -). - BVerwG, 16.03.1977 - 3 ER 200.77
Rechtsmittel
Für die Gewährung von Härteleistungen gemäß § 301 b LAG ist deshalb grundsätzlich kein Raum, wenn Schäden des Betroffenen - hier der Klägerin und ihrer Mutter - festgestellt worden sind und zu Regelleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz geführt haben, wie sie nach Art und Höhe ebenso anderen Geschädigten gewährt werden (vgl.Beschluß vom 4. Juni 1976 - BVerwG III B 64.75 - [IFLA 1976, 139]).
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