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Rechtsprechung
   VG Hannover, 04.03.2013 - 3 B 6715/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8023
VG Hannover, 04.03.2013 - 3 B 6715/12 (https://dejure.org/2013,8023)
VG Hannover, Entscheidung vom 04.03.2013 - 3 B 6715/12 (https://dejure.org/2013,8023)
VG Hannover, Entscheidung vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 (https://dejure.org/2013,8023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 BAföG; § 2 Abs 1 S 2 BAföG; § 2 Abs 5 BAföG; § 23 SchulG NW; § 52 SchulG NW
    Abendrealschule; Ausbildungsförderungsrecht; Ausbildungsstätte; Ausbildungsstättenart; Ausbildungsstättenverzeichnis; BAföG; KMK; Landesschulgesetz; Weser-Kolleg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen …

    Auszug aus VG Hannover, 04.03.2013 - 3 B 6715/12
    Vielmehr ist danach auch eine nicht maßgeblich allein am Wortlaut orientierte Auslegung zulässig und gegebenenfalls auch geboten, wenn sie dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers entspricht (BVerfG, Beschl. vom 26.09.11, 2 BvR 2216/06 und 2 BvR 469/07, NJW 2012, S. 669ff und juris, Orientierungssatz 2c und Rn. 56f, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 2 BvR 2520/07

    Gerichtliche Überprüfung einer nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden …

    Auszug aus VG Hannover, 04.03.2013 - 3 B 6715/12
    Demgegenüber bildet auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der mögliche Wortsinn des Gesetzes die äußerste Grenze zulässiger (richterlicher) Interpretation (BVerfG, Beschl. vom 04.09.09, 2 BvR 2520/07, juris Rn. 14, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 23.05.2016 - 5 L 111/16

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    Der Begriff "Abend" bietet keinen Raum für eine Interpretation, wonach auch der "Vormittag" eines Tages davon erfasst sein könnte (VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn 14).

    (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013- 3 B 6715/12 -, juris Rn 16; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 26).

    Die Ausbildungszeiten sollen die Bedürfnisse von Berufstätigen berücksichtigen, indem sie eine Ausbildung anbieten, die im Grundsatz neben einer (zumindest möglichen) Berufstätigkeit oder sonstigen Beschäftigung betrieben wird (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013- 3 B 6715/12 -, juris Rn 16; vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn 26).

    In diesem Sinne hat auch die bisherige Vollzugspraxis das Gesetz in Bezug auf Abendrealschulen interpretiert (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn 18).

    Die im Ausbildungsstätten-Verzeichnis vorgenommene Zuordnung ist rechtlich nicht verbindlich (vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 4 LC 297/13 -, juris Rn. 33; VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 23;… Pesch in Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 6;… Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 12.1).

    Denn den Ländern fehlt die Gesetzgebungskompetenz zumindest für eine förderungsrechtlich wirksam werdende, aber den Leitvorstellungen des Bundesgesetzgebers widersprechende eigenständige inhaltliche Definition der in § 2 Abs. 1 BAföG aufgeführten Ausbildungsstättenarten (VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 2;… ebenso Pesch in Ramsauer/ Stallbaum, BAföG, 5. Aufl. 2014, § 2 Rn. 8;… a. A. Fischer in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 2 Rn. 12.1 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 26.10.87, 5 B 31.86, juris, das sich darin mit dieser Frage allerdings nicht befasst).

    Auch die Begründung zur Ursprungsfassung des Gesetzes spricht dagegen, indem darin ausdifferenzierte eigene Definitionen der jeweiligen Begriffe aufgeführt werden (VG Hannover, Beschluss vom 04. März 2013 - 3 B 6715/12 -, juris Rn. 21).

  • VG Stuttgart, 14.01.2015 - 11 K 3677/14

    Ausbildungsförderung; typische Merkmale des Zweiten Bildungswegs

    Ein Absolvent des Zweiten Bildungsweges, der den Beruf des Nachtportiers ausübt und - berufsbegleitend - tagsüber an einer "normalen" Realschule den Realschulabschluss erlangt, hat im Rechtssinne (§ 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 BAföG) eine Abendrealschule besucht (entgegen VG Hannover, Beschl. v. 04.03.2013 - 3 B 6715/12 -, ).

    Rn. 23 Soweit das VG Hannover (Beschl. v. 04.03.2013 - 3 B 6715/12 -, ) in einer Entscheidung (allerdings zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 BAföG) die Auffassung vertritt, eine Ausbildungsstätte, an der der Unterricht regelmäßig nur vormittags stattfindet, könne nicht als Abend(real)schule qualifiziert werden, vermag sich der Berichterstatter dem aufgrund der Besonderheiten des vorliegenden Falles in dieser Allgemeingültigkeit nicht anzuschließen.

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