Rechtsprechung
| BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 70.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtliche Voraussetzungen für die Annahme einer außergewöhnlichen Härte bei Anwendung lastenausgleichsrechtlicher Vorschriften im Einzelfall - Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Antrag auf Gewährung laufender ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 12.07.1983 - 9 A 154.81
- BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 70.83
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.01.1979 - 3 B 32.78
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 70.83
Abgesehen davon, daß diese Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 301 b LAG übereinstimmt (vgl. dazu die im angefochtenen Urteil bereits angeführten Beschlüsse vom 4. Juni 1976 - BVerwG 3 B 64.75 - , vom 23. Januar 1979 - BVerwG 3 B 32.78 - und vom 3. März 1982 - BVerwG 3 CB 6.81 - ), können derartige Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zur Zulassung der Revision im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen. - BVerwG, 03.03.1982 - 3 CB 6.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 70.83
Abgesehen davon, daß diese Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 301 b LAG übereinstimmt (vgl. dazu die im angefochtenen Urteil bereits angeführten Beschlüsse vom 4. Juni 1976 - BVerwG 3 B 64.75 - , vom 23. Januar 1979 - BVerwG 3 B 32.78 - und vom 3. März 1982 - BVerwG 3 CB 6.81 - ), können derartige Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zur Zulassung der Revision im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen. - BVerwG, 04.06.1976 - 3 B 64.75
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1985 - 3 B 70.83
Abgesehen davon, daß diese Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats zu § 301 b LAG übereinstimmt (vgl. dazu die im angefochtenen Urteil bereits angeführten Beschlüsse vom 4. Juni 1976 - BVerwG 3 B 64.75 - , vom 23. Januar 1979 - BVerwG 3 B 32.78 - und vom 3. März 1982 - BVerwG 3 CB 6.81 - ), können derartige Angriffe gegen die materielle Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung nicht zur Zulassung der Revision im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO führen.
- BVerwG, 14.02.2000 - 3 B 93.99
Soll Vorschriften - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Grundsätzliche …
Entweder befassen sich die von ihm herangezogenen Entscheidungen nicht mit der hier maßgeblichen Gesetzesvorschrift des § 301 b LAG (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1954 - BVerwG 4 C 24.54 -, RLA 1955, 222; Urteil vom 7. Mai 1957 - BVerwG 3 C 86.56 -, RLA 1957, 330; Urteil vom 15. November 1962 - BVerwG 3 C 257.60 -, RLA 1963, 126) oder sie stimmen mit der der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsauffassung überein (vgl. Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 70.83 -). - BVerwG, 14.02.2000 - 3 PKH 2.99
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
Entweder befassen sich die von ihm herangezogenen Entscheidungen nicht mit der hier maßgeblichen Gesetzesvorschrift des § 301 b LAG (vgl. Urteil vom 1. Oktober 1954 - BVerwG 4 C 24.54 -, RLA 1955, 222; Urteil vom 7. Mai 1957 - BVerwG 3 C 86.56 -, RLA 1957, 330; Urteil vom 15. November 1962 - BVerwG 3 C 257.60 -, RLA 1963, 126) oder sie stimmen mit der der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsauffassung überein (vgl. Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 70.83 -). - BVerwG, 13.05.1991 - 3 B 36.91
Gewährung von Leistungen aus dem Härtefonds nach dem Lastenausgleichsgesetz
So hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden, daß nicht in jedem Falle, in dem lastenausgleichsrechtliche Vorschriften eine Entschädigung ganz oder teilweise versagen, sozusagen ersatzweise eine Härteleistung gemäß § 301 b LAG in Betracht kommt (vgl. Beschluß vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 70.83 - m.w.N.). - BVerwG, 22.05.1987 - 3 B 70.86
Auslegung des Rechtsbegriffs der "außergewöhnlichen Härte" in § 301b Abs. 1 …
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß nur wegen einer Härte, die sich aus einer mangelnden Berücksichtigung von Schäden in den Vorschriften des Gesetzes ergibt, und nicht wegen einer allgemeinen Notlage ein Ausgleich nach § 301 b LAG gewährt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Juni 1976 - BVerwG 3 B 64.75 - in IFLA 1976, 139, vom 16. März 1977 - BVerwG 3 ER 200.77 -, vom 23. Januar 1979 - BVerwG 3 B 32.78 - und vom 3. März 1982 - BVerwG 3 CB 6.81 - beide in Buchholz 427.3 § 301 b Nr. 1 und Nr. 2, sowie vom 14. August 1985 - BVerwG 3 B 70.83 -).
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