Rechtsprechung
| BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 73.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausgleich von Vermögensschädigungen für die Enteignung eines Grundstücks auf dem Gebiet der ehemaligen DDR - Ausschluss einer nochmaligen Entschädigung - Einbeziehung des Vermögenswerts in ein zwischenstaatliches Entschädigungsabkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 27.10.1999 - 2 A 3612/96
- BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 73.00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 43.96
Österreich-Fall
Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 73.00
Insbesondere kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Vermögensgegenstand mit Blick auf die jeweilige Staatsangehörigkeit des Geschädigten rechtmäßigerweise in das Abkommen hat einbezogen werden dürfen oder nicht und ob womöglich ein Vertragspartner nach den Vorschriften des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge (1969) deswegen oder aus anderen Gründen hätte anfechten können (vgl. zum gesamten Vorstehenden: Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 43.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 115).Was den Einwand der Verfassungswidrigkeit anlangt, so hat das Verwaltungsgericht zutreffend auf einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungs- und des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen (vgl. nochmals Urteil vom 31. Juli 1997, a.a.O. S. 361 f.).
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94
Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen …
Auszug aus BVerwG, 25.07.2000 - 3 B 73.00
Wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, ist es Zweck der Vorschrift in § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG (vgl. auch § 11 c Satz 1 VermG) und damit auch in § 1 b Abs. 1 Satz 1 VZOG, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der Deutschen Demokratischen Republik zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen sind, zu vermeiden (vgl. grundlegend - für Schweden - Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276, 281).
- BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 7.01
Eigentumsübergang nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen auf die …
Zweck der in § 11 c Satz 5 VermG vorgesehenen entsprechenden Anwendung des § 11 c Sätze 1 bis 4 VermG ist es - ebenso wie deren unmittelbarer Regelungsbereich (vgl. dazu Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 55 und Beschlüsse vom 25. Juli 2000 - BVerwG 3 B 73.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 VermG Nr. 16 S. 55 sowie vom 16. August 2000 - BVerwG 3 B 103.00 - VIZ 2001, 260; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 30. Dezember 1997 - 1 BvR 2339/95 u.a. - VIZ 1998, 139 ) -, einen nochmaligen Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der DDR zuzurechnen sind und durch Gewährung einer Entschädigung ausgeglichen werden, zu vermeiden und den Anspruch der Beklagten auf Zuordnung durch den Genehmigungsvorbehalt vorläufig zu sichern (vgl. BRDrucks 553/92 S. 5 f. zu Art. 2).a) Die Rechtmäßigkeit eines Ersuchens gemäß § 11 c Satz 3 i.V.m. Satz 5 VermG setzt daher nur voraus, dass der betroffene Vermögenswert in das US-Pauschalentschädigungsabkommen wirksam einbezogen worden ist (vgl. für die Entschädigungsabkommen nach § 1 Abs. 8 Buchst. b VermG Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 43.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 115 S. 354 , sowie Beschlüsse vom 10. März 1998 - BVerwG 7 B 332.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 145 S. 442 und vom 25. Juli 2000 - BVerwG 3 B 73.00 - a.a.O.).
- BVerwG, 14.12.2001 - 3 B 112.01
Hinweis auf zu vermeidende Doppelentschädigung - Zur Klärungsbedürftigkeit der …
Der beschließende Senat hat an der Rechtsprechung des früher für dieses Rechtsgebiet zuständig gewesenen 7. Senats generell festgehalten (vgl. u.a. Beschluss vom 25. Juli 2000 - BVerwG 3 B 73.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 8 Nr. 16) und folgt ihr auch in dieser speziellen Frage.
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