Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.2001 - 3 B 75.01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer sog. bestätigten Aufgabenstellung - Begriff der "konkrete Ausführungsplanungen"
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EV Art. 22 Abs. 4 Satz 2
Planung; Ausführungsplan; Wohnungsversorgung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 27.03.2001 - 6 K 1229/98
- BVerwG, 11.09.2001 - 3 B 75.01
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 14.11.2017 - 10 B 4.17
Eigenheim; Finanzierung; Gemeinschaftseinrichtung; Investitionsentscheidung; …
Von einer konkreten Ausführungsplanung kann deshalb erst gesprochen werden, wenn die zur Verwirklichung erforderlichen Entscheidungen einschließlich der Investitionsentscheidungen bereits verbindlich getroffen worden waren (BVerwG…, Urteil vom 10. Juni 1998 - 7 C 27.97 - a.a.O.; Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 S. 8 f.). - BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 81.05
Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - Umfang des …
Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32). - BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 80.05
Voraussetzungen für die Erfüllung der kommunalen Pflicht zur Bereitstellung von …
Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32).
- BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 82.05
Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - …
Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32). - BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 79.05
Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - …
Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32). - BVerwG, 03.04.2006 - 3 B 14.06
Zuordnung ehemaligen Volkseigentums nach Maßgabe der überwiegenden Nutzung - …
Das befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = ZOV 2002, 95; Beschlüsse vom 4. November 2005 - BVerwG 3 B 79 - 82.05 ). - VG Berlin, 11.09.2014 - 29 K 126.14
Nutzung vormals landwirtschaftlicher Flächen als Gewerbegebiet ist keine Nutzung …
In diesem Sinne muss die konkrete "Ausführungsplanung" - zumindest auch - auf die "Ausführung" einer zu Grunde liegenden Investitionsentscheidung gerichtet gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75/01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = juris Rdnr. 3). - VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 135.10
Vermögenszuordnung eines Grundstücks und Finanzvermögen
Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung der tatsächlichen Nutzung gleichzustellen (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75.01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = juris Rdnr. 3). - VG Berlin, 17.08.2016 - 29 K 143.14
Zuordnung bestimmter Teilflächen zum Vermögen; Restitutionsantrag
In diesem Sinne muss die konkrete "Ausführungsplanung" - zumindest auch - auf die "Ausführung" einer zu Grunde liegenden Investitionsentscheidung gerichtet gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = juris Rdnr. 3). - VG Berlin, 20.06.2007 - 27 A 209.01
Zuordnung eines Grundstücks als kommunales Verwaltungs- oder Finanzvermögen oder …
In diesem Sinne muss die konkrete "Ausführungsplanung" - zumindest auch - auf die "Ausführung" einer zu Grunde liegenden Investitionsentscheidung gerichtet gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75/01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".