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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.09.2001 - 3 B 75.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10845
BVerwG, 11.09.2001 - 3 B 75.01 (https://dejure.org/2001,10845)
BVerwG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 3 B 75.01 (https://dejure.org/2001,10845)
BVerwG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 3 B 75.01 (https://dejure.org/2001,10845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer sog. bestätigten Aufgabenstellung - Begriff der "konkrete Ausführungsplanungen"

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EV Art. 22 Abs. 4 Satz 2
    Planung; Ausführungsplan; Wohnungsversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerwG, 14.11.2017 - 10 B 4.17

    Eigenheim; Finanzierung; Gemeinschaftseinrichtung; Investitionsentscheidung; …

    Von einer konkreten Ausführungsplanung kann deshalb erst gesprochen werden, wenn die zur Verwirklichung erforderlichen Entscheidungen einschließlich der Investitionsentscheidungen bereits verbindlich getroffen worden waren (BVerwG…, Urteil vom 10. Juni 1998 - 7 C 27.97 - a.a.O.; Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 S. 8 f.).
  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 81.05

    Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - Umfang des …

    Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32).
  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 80.05

    Voraussetzungen für die Erfüllung der kommunalen Pflicht zur Bereitstellung von …

    Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32).
  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 82.05

    Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - …

    Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32).
  • BVerwG, 04.11.2005 - 3 B 79.05

    Versorgung mit Wohnraum als Teil des kommunalen Aufgabenkreises - …

    Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung für Objekte der Wohnungsversorgung der tatsächlichen Nutzung für diesen Zweck gleichzusetzen (vgl. u.a. Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32).
  • BVerwG, 03.04.2006 - 3 B 14.06

    Zuordnung ehemaligen Volkseigentums nach Maßgabe der überwiegenden Nutzung - …

    Das befindet sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = ZOV 2002, 95; Beschlüsse vom 4. November 2005 - BVerwG 3 B 79 - 82.05 ).
  • VG Berlin, 11.09.2014 - 29 K 126.14

    Nutzung vormals landwirtschaftlicher Flächen als Gewerbegebiet ist keine Nutzung …

    In diesem Sinne muss die konkrete "Ausführungsplanung" - zumindest auch - auf die "Ausführung" einer zu Grunde liegenden Investitionsentscheidung gerichtet gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75/01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = juris Rdnr. 3).
  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 135.10

    Vermögenszuordnung eines Grundstücks und Finanzvermögen

    Nur das Vorliegen einer verbindlichen Investitionsentscheidung rechtfertigt es, die Ausführungsplanung der tatsächlichen Nutzung gleichzustellen (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75.01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = juris Rdnr. 3).
  • VG Berlin, 17.08.2016 - 29 K 143.14

    Zuordnung bestimmter Teilflächen zum Vermögen; Restitutionsantrag

    In diesem Sinne muss die konkrete "Ausführungsplanung" - zumindest auch - auf die "Ausführung" einer zu Grunde liegenden Investitionsentscheidung gerichtet gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - BVerwG 3 B 75.01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32 = juris Rdnr. 3).
  • VG Berlin, 20.06.2007 - 27 A 209.01

    Zuordnung eines Grundstücks als kommunales Verwaltungs- oder Finanzvermögen oder …

    In diesem Sinne muss die konkrete "Ausführungsplanung" - zumindest auch - auf die "Ausführung" einer zu Grunde liegenden Investitionsentscheidung gerichtet gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 11. September 2001 - 3 B 75/01 -, Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 32).
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