Rechtsprechung
| BVerwG, 19.08.2003 - 3 B 76.03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rücknahme des Rechtsmittels der Beschwerde - Entscheidung über die Kosten des Verfahrens
Verfahrensgang
- VG Köln, 07.03.2003 - 8 K 4152/00
- VG Köln, 07.05.2003 - 8 K 4152/00
- BVerwG, 19.08.2003 - 3 B 76.03
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Brandenburg, 19.04.2004 - 3 B 128/03
Beteiligung des Personalrats bei Vorstellungsgesprächen; Anforderungen an die …
Selbst wenn man mit Rücksicht auf den Zweck des § 62 Abs. 4 PersVG - durch die an einen Antrag geknüpfte Beteiligung der Personalvertretung die Unabhängigkeit der Dienststellenleitung und der anderen genannten Beschäftigten bei der Führung ihrer Dienstgeschäfte gegenüber der Personalvertretung sicherzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1982 - 6 P 8.80 - BVerwGE 65, 127, 130) - bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung eine Beteiligung des Personalrates nur bei ausdrücklicher Antragstellung des Beschäftigten für zulässig hält, kann die unzulässige Einbeziehung des Personalrates die Entscheidung nicht rechtsfehlerhaft machen, wenn in Anwendung des in § 46 VwVfGBbg zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens offensichtlich ist, dass der Verfahrensfehler die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat (vgl. Beschluss des Senats vom 14. Juli 2003 - 3 B 76/03 -).Der Senat hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der Dienstherr selbst bei gleicher Gesamtnote unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen statusrechtlichen Ämter zu dem Ergebnis kommen kann, dass der Beförderungsbewerber ebenso gute dienstliche Leistungen wie der Versetzungsbewerber erbracht hat (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. Mai 2003 - 3 B 22/03 - und vom 14. Juli 2003 - 3 B 76/03 -).
Der Senat folgt insoweit der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung, da der Annahme des hälftigen Auffangstreitwerts für ein Konkurrenteneilverfahren jedenfalls in solchen Fälle keine Bedenken entgegenstehen, in denen es - wie hier - nur um die Freihaltung einer Stelle geht, auf der sich der ausgewählte Bewerber vor seiner etwaigen Beförderung erst noch bewahren muss (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 14. Juli 2003 - 3 B 76/03 -).
- OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 177/03
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Anspruch auf Freihaltung mehrerer …
Dies schließt es aus, dass die Entscheidung - wie etwa die die Beamten des Geschäftsbereichs betreffenden Personalentscheidungen (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 14. Juli 2003 - 3 B 76/03 -) - auf Grund einer allgemeinen Delegation auf der Ebene der zuständigen Fachabteilungen "im Auftrag" getroffen werden darf, selbst wenn durch organisatorische Vorkehrungen sichergestellt ist, dass sie der Behördenleitung zugerechnet werden können.Dass bei der Einstellung von Proberichtern dem Vorstellungsgespräch regelmäßig größere Bedeutung zukommt als etwa bei der Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beforderungsdienstpostens, liegt in der Natur der Sache, denn auf dienstliche Beurteilungen, durch die die Auswahlkriterien der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung grundsätzlich zu ermitteln sind (vgl. hierzu zuletzt Beschluss des Senats vom 14. Juli 2003 - 3 B 76/03 -), kann der Dienstherr zu diesem Zeitpunkt noch nicht zurückgreifen.
- OVG Brandenburg, 14.10.2003 - 3 B 178/03
Ernennung als Richter auf Probe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Bayern, 21.02.2006 - L 3 U 407/02
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Rentenentziehungsbescheids; …
Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Akten des SG Augsburg S 11 SB 22/03 ER, S 11 SB 862/02 ER, S 11 SB 523/03, S 8 SB 630/01, S 11 SB 859/02, S 8 SB 77/05 ER, die Akten des Bayer. Landessozialgerichts L 2 B 396/02 U, L 3 B 76/03 U ER, die Schwerbehindertenakten des Amtes für Versorgung und Familienförderung A. , die Akten der Beklagten (5 Band) und die Gerichtsakten erster und zweiter Instanz Bezug genommen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".