Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.1978 - 3 B 76.77 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der Berücksichtigung von Gründen für die Zulassung der Revision
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 27.05.1977 - VII VG L 31/76
- BVerwG, 10.02.1978 - 3 B 76.77
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.01.1975 - III C 70.73
Ausschlagung einer Erbschaft - Umfang eines Nichtantrittschadens - Schadensgebiet
Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 3 B 76.77
Im übrigen wird zu den lastenausgleichsrechtlichen Folgen einer Erbschaftsausschlagung auf das Urteil vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 70.73 - (BVerwGE 47, 311 = ZLA 1975, 142) verwiesen. - BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 12.75
Auszug aus BVerwG, 10.02.1978 - 3 B 76.77
Daran anknüpfend hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 12.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 14 = MDR 1976, 870 = IFLA 1976, 142 = ZLA 1977, 6]) ein nur hypothetischer Geschehensablauf einer tatsächlichen Wegnahme im Sinne der §§ 3 und 4 BFG nicht gleichgesetzt werden könne.
- BVerwG, 09.10.1980 - 3 B 55.80
Versagung der Berufsausübungserlaubnis - Ausländische Zahnärztin - Zahnärztliche …
Um die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, ist es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats erforderlich, daß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine konkrete, in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftige Rechtsfrage bundesrechtlicher Art bezeichnet wird (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 3 B 76.77 - und vom 25. Februar 1980 - BVerwG 3 B 116.79 -). - BVerwG, 09.07.1980 - 3 B 18.80
Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Erlaubnis zur Ausübung des Berufs der …
Um in diesem Sinne die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, ist es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats erforderlich, daß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine konkrete, in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftige Rechtsfrage bundesrechtlicher Art bezeichnet wird (vgl.Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 3 B 76.77 - undvom 25. Februar 1980 - BVerwG 3 B 116.79 -). - BVerwG, 25.02.1980 - 3 B 116.79
Wegfall der Bewilligungsvoraussetzungen - Grundsätzliche Bedeutung einer …
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn zu erwarten ist, daß die Entscheidung im künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die weitere Entwicklung des Rechts zu fördern (vgl. BVerwGE 13, 90 [91];… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, veröffentlicht in der Schriftenreihe der Neuen Juristischen Wochenschrift, Heft 14, Rdnr. 84 m.w.Hinw. auch auf die Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte), um in diesem Sinne die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, ist es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats erforderlich, daß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine konkrete, in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftige Rechtsfrage bundesrechtlicher Art bezeichnet wird (vgl. Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 3 B 76.77 -).
- BVerwG, 29.06.1981 - 3 B 79.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
Um in diesem Sinne die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, ist es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats erforderlich, daß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine konkrete, in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftige Rechtsfrage bundesrechtlicher Art bezeichnet wird (vgl. auch Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 3 B 76.77 - und vom 25. Februar 1980 - BVerwG 3 B 116.79 -). - BVerwG, 20.05.1981 - 3 B 103.80
Entschädigung für die Tötung kranker Tiere
Um die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, ist es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats erforderlich, daß in der Beschwerdesehrift wenigstens eine konkrete, in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftige Rechtsfrage bundesrechtlicher Art bezeichnet wird (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 3 B 76.77 - und vom 25. Februar 1980 - BVerwG 3 B 116.79 -). - BVerwG, 01.07.1980 - 3 B 9.80
Inhaltliche Anforderungen an den Beschwerdevortrag zur Revision wegen …
Um in diesem Sinne die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO darzulegen, ist es nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats erforderlich, daß in der Beschwerdeschrift wenigstens eine konkrete, in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähige und im allgemeinen Interesse klärungsbedürftige Rechtsfrage bundesrechtlicher Art bezeichnet wird (vgl. Beschlüsse vom 10. Februar 1978 - BVerwG 3 B 76.77 - und 25. Februar 1980 - BVerwG 3 B 116.79 -).
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