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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7211
BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82 (https://dejure.org/1985,7211)
BVerwG, Entscheidung vom 02.04.1985 - 3 B 76.82 (https://dejure.org/1985,7211)
BVerwG, Entscheidung vom 02. April 1985 - 3 B 76.82 (https://dejure.org/1985,7211)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der Massada - Verwendung eines dem Kläger unbekannten Aufsatzes zur Urteilsbegründung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß die Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätten und daß diese weiteren Ausführungen zur Klärung des geltendgemachten Anspruchs - hier speziell der deutschen Volkszugehörigkeit des Erblassers der Kläger - geeignet gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß die Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätten und daß diese weiteren Ausführungen zur Klärung des geltendgemachten Anspruchs - hier speziell der deutschen Volkszugehörigkeit des Erblassers der Kläger - geeignet gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 127.83

    Gewährung rechtlichen Gehörs - Mündliche Verhandlung - Verfahrensmangel - Tag der …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82
    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß die Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch weitere Tatsachen vorgetragen hätten und daß diese weiteren Ausführungen zur Klärung des geltendgemachten Anspruchs - hier speziell der deutschen Volkszugehörigkeit des Erblassers der Kläger - geeignet gewesen wären (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 29.78

    Antrag auf Feststellung eines Vertreibungsschadens in Gestalt des Verlustes von …

    Auszug aus BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 76.82
    In diesem Zusammenhang hat das angefochtene Urteil im übrigen zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 11 Abs. 3 LAG i.V.m. § 5 der 7. FeststellungsDV im Urteil vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 29.78 - (ZLA 1980, 5) hingewiesen.
  • BVerwG, 28.06.1985 - 3 B 62.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auch wenn - mit Rücksicht auf § 138 Nr. 3 VwGO - dazu nicht die Darlegung gehört, daß die angefochtene Entscheidung auf dem gerügten Mangel beruht oder beruhen kann, so muß doch substantiiert dargelegt werden, daß der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs weitere Tatsachen vorgetragen hätte und daß diese weiteren Ausführungen dann zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem: Urteile vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 105] und vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 127.83 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 140]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 Nr. 23] und vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 76.82 -).
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