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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1983 - 3 B 78.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2138
BVerwG, 03.03.1983 - 3 B 78.82 (https://dejure.org/1983,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1983 - 3 B 78.82 (https://dejure.org/1983,2138)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1983 - 3 B 78.82 (https://dejure.org/1983,2138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Änderung der Grenzen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und damit des Bezirks der Jagdgenossenschaft durch Änderung der Gemeindegrenzen - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2006 - 8 LA 285/04

    Auswirkungen der Verkleinerung eines Gemeindegebiets infolge einer Umgliederung …

    Er ist mit der Folge der Veränderung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks oder gar mit der Folge seines Untergangs vielmehr auch dann zu berücksichtigen, wenn sich nachträglich Änderungen im Gemeindegebiet ergeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983 - 3 B 78/82 -, NuR 1984, 21 f. = JE IV Nr. 54, und v. 16.1.1987 - 3 B 8/86 -, Buchholz 451.16 § 7 BJagdG Nr. 5 = JE II Nr. 88).

    Dementsprechend hat das erkennende Gericht bereits mit Beschluss vom 12. September 1995 (…- 3 M 4539/95 -, JE II Nr. 128, S. 15) unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1983 entschieden, dass sich mit der Änderung des Gemeindegebiets zwangsläufig auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2008 - 4 LB 60/07

    Erforderlichkeit zwingender Gründe für eine automatische Zuwachsung eines …

    Er ist vielmehr auch dann zu berücksichtigen, wenn sich nachträglich Änderungen im Gemeindegebiet ergeben mit der Folge, dass sich mit der Änderung des Gemeindegebiets zwangsläufig auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.3.1983 - 3 B 78/82 -, NuR 1984, 21 = JE IV Nr. 54, und vom 16.1.1987 - 3 B 8/86 -, Buchholz 451.16 § 7 BJagdG Nr. 5 = JE II Nr. 88; Nds. OVG…, Beschluss vom 12.9.1995 - 3 M 4539/95 -, JE II Nr. 128, S. 15).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2011 - 4 LB 62/07

    Feststellung der Zugehörigkeit einer gemeindlichen Exklave zu einem Jagdbezirk …

    Das bedeutet, dass sich mit einer Änderung des Gemeindegebiets unmittelbar durch Gesetz grundsätzlich auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirke ändern (BVerwG, Beschl. v. 3.3.1983 - 3 B 78.82 -, NuR 1984, 21 f. = JE II Nr. 54; ferner 8. Senat des erkennenden Gerichts, Beschl. v. 20.6.2008 - 8 LA 285/04 -).
  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 3 UE 86/90

    Zur Veränderung von Jagdbezirksgrenzen - hier: angemessene Beachtung jagdlicher …

    Rn. 27 Soweit aus § 8 Abs. 1 BJG hergeleitet worden ist, daß sich durch Änderung der Gemeindegrenzen automatisch die Grenzen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und damit des Bezirks der Jagdgenossenschaft ändern (BVerwG, Beschluß vom 03.03.1983 - 3 B 78.82 - NuR 1984, 21; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 18.04.1974 - III OE 3/73 -), greift dieser Grundsatz nur für die Grundflächen einer Gemeinde ein, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören.
  • VGH Hessen, 31.08.1993 - 3 UE 3554/89

    Keine automatische Änderung der Jagdbezirksgrenzen nach kommunaler Gebietsreform

    Soweit aus § 8 Abs. 1 BJG hergeleitet worden ist, daß sich durch Änderung der Gemeindegrenzen automatisch die Grenzen eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks und damit des Bezirks der Jagdgenossenschaft ändern (BVerwG, Beschluß vom 03.03.1983 - 3 B 78.82 - NuR 1984, 21; vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 18.04.1974 - III OE 3/73 -), greift dieser Grundsatz nur für die Grundflächen einer Gemeinde ein, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören.
  • OVG Niedersachsen, 12.09.1995 - 3 M 4539/95

    Zugehörigkeit des Teils eines Waldstückes zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk; …

    Soweit die Verfügung des Kreisjägermeisters vom 30. August 1934 überhaupt den jetzt zum Gemeindegebiet der Beigeladenen gehörenden Teil des Hainwaldes betraf, konnte diese Verfügung die bundesrechtliche Regelung über die Identität von Gemeindegebiet und gemeinschaftlichem Jagdbezirk in § 8 Abs. 1 BJagdG nicht außer kraft setzen; diese Regelung besagt, daß der Übergang einer Grundfläche von einem Gemeindegebiet zu einem anderen die Änderung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke zwangsläufig bewirkt (vgl. den bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluß des BVerwG vom 3.3.1983 - 3 B 78.82 -, NuR 1984, 21 = EJ II Nr. 54).
  • VG Hannover, 19.06.1995 - 11 B 2208/95

    Jagdbezirkliche Zuordnung eines Waldstücks; Anspruch auf Wiederherstellung der …

    In Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Lehre ist schon der ... davon ausgegangen, daß sich mit der Änderung des Gemeindegebietes zwangsläufig auch die Grenzen der gemeinschaftlichen Jagdbezirkeändern (Meyer-Ravenstein, Jagdrecht in Niedersachsen, § 8 BJagdG Rn. 5 m.w.N. BVerwG, B.v. 08.03.1983, - 3 B 78.82 - NuR 1984, S. 21).
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