Rechtsprechung
| BVerwG, 24.05.2011 - 3 B 8.11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erlösauskehranspruch; Vergleichbarkeit eines Ersatzgrundstücks; Ausgleich von Wertdifferenzen; Aufrechenbarkeit mit allgemeinen Verwaltungskosten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 1 VZOG, § 8 Abs 4 S 2 VZOG, § 8 Abs 5 S 1 VZOG
Erlösauskehranspruch; Vergleichbarkeit eines Ersatzgrundstücks; Ausgleich von Wertdifferenzen; Aufrechenbarkeit mit allgemeinen Verwaltungskosten - Wolters Kluwer
Annahme von besserer Verwertbarkeit nach den Sachenrechtsbereinigungsvorschriften als Entscheidungskriterium erfordert vorherige Feststellungen zu anderen Umständen der Verwertbarkeit; Notwendigkeit der Berücksichtigung anderer Umstände einer Verwertbarkeit vor der ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VZOG § 8 Abs. 4 Satz 2; BGB § 387
Erlösauskehranspruch; Ersatzgrundstück; Wertausgleich; Erhaltungskosten des Verfügungsbefugten; Aufrechenbarkeit gegenüber Erlösauskehranspruch - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 10.09.2010 - 7 K 772/08
- BVerwG, 24.05.2011 - 3 B 8.11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.04.2007 - 3 C 14.06
Erlösauskehr; Erlösauskehranspruch; Verkehrswertauskehranspruch; …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 3 B 8.11
Rn. 6 a) Soweit diese Fragen auf die nähere Konkretisierung des in der Rechtsprechung des Senats verwendeten Begriffs der "annähernden Wertgleichheit" des Ersatzgrundstücks zielen (vgl. Urteil vom 26. April 2007 - BVerwG 3 C 14.06 - BVerwGE 128, 351 ), müssten sie in einem Revisionsverfahren nur im Hinblick darauf beantwortet werden, dass das in erster Linie angebotene Ersatzgrundstück nach der Einschätzung des Verwaltungsgerichts auch unter Zugrundelegung der Berechnungen der Beklagten mit 88 % des für das veräußerte Grundstück erzielten Erlöses wertmäßig deutlich gegenüber dem zu ersetzenden Grundstück abfällt.Rn. 8 c) Soweit die Beklagte geklärt wissen will, ob bei der Beurteilung der vergleichbaren Verwertbarkeit des Ersatzgrundstücks auf eine Gesamtwürdigung der Umstände wie Größe, Zuschnitt, Lage, Bebauung und sonstige Ausstattung sowie Nutzbarkeit verzichtet werden könne, ist die Durchführung eines Revisionsverfahrens ebenfalls nicht erforderlich; denn der Senat hat in seinem Urteil vom 26. April 2007 (a.a.O.) eine Gesamtwürdigung dieser wertbestimmenden Faktoren des Ersatzgrundstücks verlangt, ohne dass nun Umstände vorgetragen werden oder ersichtlich sind, die dies grundsätzlich in Frage stellen.
- BGH, 23.03.2000 - III ZR 217/99
Mietzins für ein in Bundeseigentum übergegangenes Grundstück in der ehemaligen …
Auszug aus BVerwG, 24.05.2011 - 3 B 8.11
Mit dem vom Verwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 23. März 2000 - III ZR 217/99 - (BGHZ 144, 100) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass solche Kosten, soweit sie - wie die hier geltend gemachten (…vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 8. Mai 2009, S. 35 ff. der VG-Akte) - nach dem 9. April 1991 entstanden sind, nur nach den Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses geltend gemacht werden können mit der Folge, dass kein Anspruch auf Erstattung der gewöhnlichen Erhaltungskosten besteht, wenn dem Besitzer die Nutzungen verbleiben, und auch sonstige Aufwendungen nur mit einem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen verrechnet werden können.
- BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11
Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung …
Dies dürfte auch für § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG jedenfalls solange gelten, wie dem Verfügungsberechtigten die Nutzungen aus dem Vermögenswert verblieben sind (vgl. Beschluss vom 24. Mai 2011 - BVerwG 3 B 8.11 - juris, unter Berufung auf BGH, Urteil vom 23. März 2000 - III ZR 219/99 - BGHZ 144, 100, der in dieser Hinsicht für den Zeitraum ab dem 9. April 1991 die Vorschriften des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses für einschlägig hält). - BVerwG, 01.06.2015 - 3 B 37.14
Lastenausgleich; Rückforderung; Schadensausgleich; Rechtsnachfolger; Schenkung; …
Jedoch macht die Beschwerde damit einen bloßen Rechtsanwendungsfehler geltend, der keine Abweichung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO begründet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Mai 2011 - 3 B 8.11 - ZOV 2011, 143 …und vom 12. April 2012 - 3 B 68.11 - juris Rn. 7 m.w.N.) und der im Übrigen nichts daran ändert, dass das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen des § 349 Abs. 5 Satz 2 LAG - wie gezeigt - im Ergebnis gleichwohl zutreffend bejaht hat.
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