Rechtsprechung
| BVerwG, 24.01.1983 - 3 B 82.82 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wegnahmeschaden an Grundvermögen - Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und Feststellungsgesetz (BFG) - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Eintritt der materiellen Präklusion
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 07.09.1982 - 3 K 81 A. 648
- BVerwG, 24.01.1983 - 3 B 82.82
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 78.81
Sparguthaben als Wirtschaftsgüter eines Betriebsvermögens im Sinne des …
Auszug aus BVerwG, 24.01.1983 - 3 B 82.82
Da es sich bei dieser gesetzlichen Frist um eine dem materiellen Recht zuzurechnende Ausschlußfrist handelt, ist gegen ihre Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 78.81 - [ZLA 1982, 147] m.w.N.).Ob die Antragsfrist eingehalten ist, steht auch nicht zur Disposition der Verwaltungsbehörden oder der Gerichte, wie der beschließende Senat ebenfalls wiederholt entschieden hat (vgl. Urteil vom 9. Juni 1982, a.a.O.).
- BVerwG, 13.11.1987 - 3 B 14.87
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dies hat der beschließende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 24. Januar 1983 - BVerwG 3 B 82.82 - Beschluß vom 2. April 1986 - BVerwG 3 B 13.84 - IFLA 1986, 168; Beschluß vom 29. April 1986 - BVerwG 3 B 12.85 - IFLA 1987, 11; vgl. auch Urteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 3 C 42.85 - BVerwGE 72, 368 m.w.N.) Gesichtspunkte, die Veranlassung geben, diese Rechtsfrage wieder aufzugreifen, enthält die Beschwerdeschrift nicht; sie sind auch nicht ersichtlich.Die Frage, ob die Antragsfrist des § 30 Abs. 3 BFG gewahrt ist, beurteilt sich nach zwingendem Recht; ihre Beantwortung steht weder zur Disposition der Verwaltungsbehörden noch der Gerichte (BVerwG, Beschluß vom 24. Januar 1983 - BVerwG 3 B 82.82 - vgl. ferner Urteil vom 9. Juni 1982 - BVerwG 3 C 78.81 - Buchholz 427.2 § 28 Nr. 9 m.w.N.).
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