Rechtsprechung
| BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Umfang der greichtlichen Sachaufklärungspflicht - Voraussetzungen für den Widerruf einer tierärztlichen Approbation wegen Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.05.1991 - 21 B 89.02537
- BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90
Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Eine Beantwortung der Frage über das hinaus, was sich zusammengefaßt aus der Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 - (NJW 1991, 1530) ergibt, ist auch durch ein Revisionsverfahren nicht verallgemeinerbar; vielmehr kommt es auf den Einzelfall an. - BVerwG, 09.01.1991 - 3 B 75.90
Widerruf der ärztlichen Approbation bei Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Damit sind zwei selbständige Gründe für den Widerruf der Approbation nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BTÄO gegeben (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluß vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80). - BVerwG, 17.04.1985 - 3 B 26.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei einem auf mehrere …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Ist nämlich - wie im vorliegenden Fall - die angefochtene Entscheidung auf mehr als eine für sich allein den Entscheidungsausspruch tragende Begründung gestützt, so kann die Revision nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 3 B 22.88 -, vom 15. Juli 1987 - BVerwG 3 B 51.86 -, vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 Nr. 232, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Ist nämlich - wie im vorliegenden Fall - die angefochtene Entscheidung auf mehr als eine für sich allein den Entscheidungsausspruch tragende Begründung gestützt, so kann die Revision nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 3 B 22.88 -, vom 15. Juli 1987 - BVerwG 3 B 51.86 -, vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 Nr. 232, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.07.1987 - 3 B 51.86
Nichtzulassung einer Revision - Anspruch der Ausgleichsverwaltung auf eine …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Ist nämlich - wie im vorliegenden Fall - die angefochtene Entscheidung auf mehr als eine für sich allein den Entscheidungsausspruch tragende Begründung gestützt, so kann die Revision nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 3 B 22.88 -, vom 15. Juli 1987 - BVerwG 3 B 51.86 -, vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 Nr. 232, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 30.11.1988 - 3 B 22.88
Nichtzulassungsbeschwerde bei mehrfacher Begründung des Berufungsurteils - …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Ist nämlich - wie im vorliegenden Fall - die angefochtene Entscheidung auf mehr als eine für sich allein den Entscheidungsausspruch tragende Begründung gestützt, so kann die Revision nach der einheitlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein durchgreifender Zulassungsgrund geltend gemacht wird (Beschlüsse vom 30. November 1988 - BVerwG 3 B 22.88 -, vom 15. Juli 1987 - BVerwG 3 B 51.86 -, vom 17. April 1985 - BVerwG 3 B 26.85 - Buchholz 310 § 132 Nr. 232, vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 Nr. 197 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.12.1988 - 3 B 43.87
Vorliegen einer Überraschungsentscheidung - Bestehen eines Rückgewähranspruchs …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Der Vorsitzende des Berufungsgerichts ist nicht verpflichtet, den Beteiligten vor der Entscheidungsberatung offenzulegen, wie der Spruchkörper seine Entscheidung im einzelnen begründen werde (Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 B 105.89 - Beschluß vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Nr. 89); er ist zu dieser Information regelmäßig auch nicht in der Lage, eben weil die abschließende Beratung noch aussteht. - BVerwG, 31.05.1990 - 3 B 105.89
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
Auszug aus BVerwG, 26.05.1992 - 3 B 82.91
Der Vorsitzende des Berufungsgerichts ist nicht verpflichtet, den Beteiligten vor der Entscheidungsberatung offenzulegen, wie der Spruchkörper seine Entscheidung im einzelnen begründen werde (Beschluß vom 31. Mai 1990 - BVerwG 3 B 105.89 - Beschluß vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 3 B 43.87 - Buchholz 451.55 Nr. 89); er ist zu dieser Information regelmäßig auch nicht in der Lage, eben weil die abschließende Beratung noch aussteht.
- BVerwG, 02.11.1992 - 3 B 87.92
Unwürdigkeitsprognose nach ärztlichem Standesrecht - Drogenverschreibung
"Unwürdigkeit" zwingt nach Wortlaut und Sinn des § 5 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundesärzteordnung schon allein zum Widerruf der Approbation (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80 und vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 -). - BVerwG, 04.08.1993 - 3 B 5.93
Berufsrecht Apotheker: Berufsunwürdigkeit wegen Handels mit Rauschgift, …
Damit sind zwei selbständige Gründe für den Widerruf der Approbation nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Bundes-Apothekerordnung gegeben (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Nr. 38 und zuletzt Beschlüsse vom 26. Mai 1992 - BVerwG 3 B 82.91 - und vom 9. Januar 1991 - BVerwG 3 B 75.90 - Buchholz 418.00 Nr. 80).
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