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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3518
BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98 (https://dejure.org/1998,3518)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.1998 - 3 B 82.98 (https://dejure.org/1998,3518)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 1998 - 3 B 82.98 (https://dejure.org/1998,3518)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    EGBGB Art. 233 § 2 b Abs. 1 und 3

  • Wolters Kluwer

    Gebäude und Anlagen - Gebäudeeigentum - Horizontalflachsilo

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGBGB Art. 233 § 2 b Abs. 1 und 3
    Gebäudeeigentum; Anlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 233 § 2b Abs. 1, Abs. 3
    Offene Vermögensfragen - Feststellung von Gebäudeeigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 552
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.08.1997 - 3 B 160.97

    Gebäudeeigentum an Gewächshaus

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98
    Hiervon ist der Senat auch in seinem - in dem angefochtenen Urteil zitierten - Beschluß vom 5. August 1997 (- BVerwG 3 B 160.97 - VIZ 1997, 645; ZOV 1997, 427; vgl. auch die Besprechung in NJ 1997, 660) ausgegangen.

    Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs">231 § 5 Abs. 1 Satz 1 EGBGB dienen vor allem dem Fortbestand und der Nutzung des bereits früher entstandenen Gebäudeeigentums (vgl. Beschluß vom 5. August 1997 - BVerwG 3 B 160.97 - a.a.O).

    In dieser Hinsicht gilt nichts anderes, als es der Senat für Gewächshäuser bereits entschieden hat (Beschluß vom 5. August 1997, a.a.O).

  • BVerwG, 30.04.1998 - 3 C 52.96

    Offene Vermögensfragen - Begriff der Errichtung eines Gebäudes

    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98
    Sachenrecht">233 §§ 2 a und b EGBGB sollten keine zusätzlichen, dem DDR-Recht unbekannte Entstehungstatbestände für Gebäudeeigentum geschaffen (Urteil vom 30. April 1998 - BVerwG 3 C 52.96 -), wohl aber (u.a.) bereits zur Entstehung gelangtes Gebäudeeigentum unabhängig vom Fortbestand der dieses bedingenden gesetzlichen Voraussetzungen vorübergehend aufrechterhalten bzw. fingiert werden.
  • VG Dresden, 05.03.1998 - 7 K 3136/95
    Auszug aus BVerwG, 30.06.1998 - 3 B 82.98
    BVerwG 3 B 82.98 VG 7 K 3136/95.
  • BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 24.00

    Entstehung von Gebäudeeigentum

    So reicht es nach der Rechtsprechung des Senats für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, daß der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 14 und vom 17. Februar 2000 - BVerwG 3 B 148.99 -).
  • OLG Brandenburg, 19.10.2006 - 5 U 164/05

    Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Begründung der Nutzereigenschaft des …

    Er erfasst nur Gebäude und Anlagen, für die ein Grundbuchblatt angelegt werden kann und, was die Anlagen angeht, nur solche, die Gebäudecharakter haben (BVerwG VIZ 1998, 567).
  • BVerwG, 30.11.2005 - 3 B 25.05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - …

    Sachenrecht">233 § 2b EGBGB solche unbeweglichen baulichen Anlagen sind, die nach Art eines Gebäudes mit festen Baustoffen errichtet worden sind und dem Schutz oder der Unterbringung von Menschen, Tieren oder Sachen dienen (Beschlüsse vom 5. August 1997 - BVerwG 3 B 155.97 - juris und vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 14, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 17.02.2000 - 3 B 148.99

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der …

    Dies entspricht im übrigen auch der Rechtsprechung des beschließenden Senats, wonach der Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum jedenfalls dann begründet ist, wenn der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (Beschluß vom 30. Juni 1998 - BVerwG 3 B 82.98 - Buchholz 115 Nr. 14).
  • KG, 13.03.2002 - 11 U 30/01

    Rechtsnachfolgerin mehrerer gärtnerischer Produktionsgenossenschaften; Belastung …

    Sachenrecht">233 § 2 b EGBGB waren (vgl. BVerw VIZ 1998, 567; Empfehlungen zur Anlegung von Gebäudegrundbuchblättern für Gebäudeeigentum nach Art. 233 § 2 b EGBGB - Verfahren vor der Zuordnungsstelle -, VIZ 1997, 630, 632).
  • VG Leipzig, 09.04.2014 - 1 K 894/12

    Entstehung selbstständigen Gebäudeeigentums der LPG

    So reicht es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für den Anspruch auf Feststellung von Gebäudeeigentum aus, dass der Antragsteller an dem betreffenden Objekt bereits vor dem Beitritt Gebäudeeigentum erlangt hatte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.2000 - 3 B 24.00 - Beschl. v. 30.6.1998 - 3 B 82.98 -, juris).
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