Rechtsprechung
| BVerwG, 25.01.2010 - 3 B 88.09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.08.2009 - W 3 B 88.09
- VG Würzburg, 26.08.2009 - W 6 K 09.451
- BVerwG, 25.11.2009 - 3 PKH 13.09
- BVerwG, 25.01.2010 - 3 B 88.09
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 03.03.2010 - 11 LA 480/09
Zuteilung einer Hausnummer
Denn die Beweiswürdigung ist grundsätzlich dem materiellen Recht zuzuordnen; ein Verfahrensverstoß kommt insoweit nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, es insbesondere Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen und deshalb seiner Überzeugungsbildung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, oder allenfalls noch bei einer von Willkür geprägten Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.11.2009 - 3 PKH 13/09 (3 B 88/09) -, v. 23.6.2009 - 7 B 49/08 -, juris, sowie v. 9.11.2006 - 1 B 134/06 -, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 48).
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