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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.1990 - 3 B 88.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,7502
BVerwG, 18.07.1990 - 3 B 88.90 (https://dejure.org/1990,7502)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.1990 - 3 B 88.90 (https://dejure.org/1990,7502)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 1990 - 3 B 88.90 (https://dejure.org/1990,7502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von erheblichen Umständen bei einer Ermessensentscheidung über den Widerruf eines Zuwendungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • OLG Hamm, 25.06.2012 - 6 U 67/11

    Höhe des Schadens beim Subventionsbetrug

    Rn. 108 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Widerruf sogar dann möglich, wenn die Subventionsgelder zweckentsprechend verwendet wurden, der der Vergabe zu Grunde liegende Zweck aber gleichwohl nicht erreicht werden kann (BVerwG Beschl. v.18.07.1990 - 3 B 88/90).
  • VG Würzburg, 13.01.2025 - W 8 K 24.641

    Corona-Soforthilfe

    Nicht ausreichend ist ein Zuwendungszweck, der sich einzig aus der Förderpraxis der Bewilligungsbehörde ergibt, wenn diese sich im Zuwendungsbescheid nicht wiederfindet (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1983 - 7 C 70.80 - juris Rn. 16, B.v. 18.7.1990 - 3 B 88/90- juris Rn. 4;… BayVGH B.v. 25.1.2021 - 6 ZB 20.2162, BeckRS 2021, 1713, Rn. 9 sowie VG Bremen, U.v. 20.11.2024 - 7 K 681/22 - juris Rn. 24;… VG Berlin, U.v. 11.7.2024 - 26 K 289/23 juris Rn. 34;… VG Ansbach, U.v. 29.1.2024 - AN 15 K 23.1634 - juris Rn. 75 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.10.2015 - 1 A 348/14

    Zuwendung; Zuwendungsbescheid; Widerruf; Widerrufsbescheid; Zweckverfehlung; …

    Rn. 18 Der mit einer Zuwendung verfolgte Zweck ergibt sich "aus der ihr zugrundeliegenden Rechtsgrundlage, insbesondere dem Bewilligungsbescheid" (Senatsurt. v. 10. März 2015 - 1 A 589/13 -, juris Rn. 34 m. w. N. im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 18. Juli 1990 - 3 B 88.90 -, juris Rn. 4).
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