Rechtsprechung
| BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Einbeziehung von Vermögenswerten in den Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 22.04.1998 - 2 K 263/96
- BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 50.94
Keine Wiedergutmachung nach dem Vermögensgesetz für das von einer schwedischen …
Auszug aus BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98
§ 1 Abs. 8 lit. b VermG bezweckt, einen "nochmaligen" Ausgleich von Vermögensschädigungen, die der DDR zuzurechnen und bereits durch Gewährung einer Entschädigung an deren Vertragspartner ausgeglichen sind, zu vermeiden (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 50.94 - BVerwGE 99, 276 281). - BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 43.96
Österreich-Fall
Auszug aus BVerwG, 11.09.1998 - 3 B 88.98
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich zuletzt in seinem Urteil vom 31. Juli 1997 - BVerwG 7 C 43.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 115) mit der Reichweite dieser Bestimmung in Hinblick auf das Abkommen mit der Republik Österreich auseinandergesetzt.
- VG Berlin, 17.03.2000 - 3 A 892.95
Eingreifen von Vermögenszuordnungsbescheiden in private und öffentliche Rechte; …
Schließlich hält auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage des privaten Bucheigentümers gegen einen aufgrund § 1 b Abs. 1 VZOG erlassenen Zuordnungsbescheid ohne weiteres für zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998 - BVerwG 3 B 88.98 - RGV VI B 35).Offen bleiben kann, ob nur solche Vermögensgegenstände in den VermVertr einbezogen sind und damit der Regelung des § 1 b Abs. 1 Satz 1 VZOG unterfallen, die von den österreichischen Berechtigten im Vorfeld des Vertragsschlusses gegenüber der Republik Österreich als ihr Eigentum angemeldet worden sind (bejahend BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998 - BVerwG 3 B 88.98 - RGV B VI 35; VG Halle, Urteil vom 22. April 1998 - VG A 2 K 263.96 - RGV B VI 34; kritisch Petzow, Anmerkung zum Beschluss des BVerwG vom 11. September 1998, BARoV-RÜ 18/1998, 25), denn selbst wenn dieses Erfordernis besteht, ist es im vorliegenden Fall erfüllt.
- OLG Dresden, 26.03.2003 - 6 U 2074/02
Rechenschaftslegung über staatliche Verwaltung eines nach dem …
Die für die Einbeziehung des Vermögenswertes in den Anwendungsbereich des Vertrags erforderliche Einverständniserklärung des Rechtsinhabers gegenüber der Republik Österreich (BVerwG, Beschluss vom 11. September 1998, Az.: 3 B 88/98, VIZ 1999, 26; Beschluss vom 16. August 2000, Az.: 3 B 103/00, VIZ 2001, 260) liegt ausweislich der Angaben im Vermögenzuordnungsbescheid vor.
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