Rechtsprechung
| BVerwG, 26.07.1999 - 3 B 90.99 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.05.1999 - 19 B 97.3401
- BVerwG, 26.07.1999 - 3 B 90.99
Wird zitiert von ...
- LSG Berlin, 16.10.2000 - L 3 B 54/00
Gefahrtarif Bewachungsgewerbe; Beitragsbemessung für einen …
Insoweit verweise sie auch auf die vorangegangene Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin in dem Verfahren L 3 B 90/99 U ER vom 25. November 1999.Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. November 1999 betreffend das von der Antragstellerin zum Beitragsbescheid für das Jahr 1998 betriebene einstweilige Rechtsschutzverfahren (L 3 B 90/99 U ER) ausführlich dargelegt hat, ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Urteil vom 19. Oktober 1977 - 2 BvR 42/76 - in BVerfGE 46, 166 ff, im Hinblick auf die in Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) enthaltene Garantie des effektiven Rechtsschutzes ein über die sozialgerichtlichen Regelungen hinaus gehender vorläufiger Rechtsschutz auch bei einem Widerspruchs- oder Klageverfahren gegen einen Veranlagungs- und Beitragsbescheid zu gewähren.
Bereits in dem Verfahren L 3 B 90/99 U ER vermochte sie auch auf Nachfrage in der mündlichen Verhandlung vom 25. November 1999 eine Existenzgefährdung ihres Betriebes durch die Begleichung der Beitragsforderung (für das Jahr 1998) nicht darzulegen.
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