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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,10848
VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418 (https://dejure.org/1990,10848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.09.1990 - 3 B 90.418 (https://dejure.org/1990,10848)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. September 1990 - 3 B 90.418 (https://dejure.org/1990,10848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Anerkennung des Dienstunfalls eines Beamten; Anforderungen an das Vorliegen einer "äußeren Einwirkung"; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 <334 ff [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64] ->; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68] ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81] >).

    sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG 6 C 96.65 - ; BVerwGE 26, 332 [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64] ).

    Der Senat geht hierbei davon aus, daß die medizinischen Sachverständigen mit dem Begriff der "Gelegenheitsursache", der versicherungsrechtlich wie beamten-versorgungsrechtlich gleichermaßen zu beurteilen ist (BVerwG vom 20.4.1967, BVerwGE 26, 332/335 ff. und vom 30.6.1988, ZBR 1989, 57), hinreichend vertraut waren.

    Einer solche Kraftanstrengung hätte sich der Kläger ohne weiteres auch im privaten Bereich unterziehen können; daß dies gelegentlich oder zufällig während des Dienstes geschah und dabei den Körperschaden des Klägers auslöste, kann somit billigerweise nicht der Sphäre des Dienstherrn zugerechnet werden (vgl. BVerwGE 26, 332/337).

  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Annahme einer "äußeren Einwirkung" dann ausscheidet, wenn für den Körperschaden eine besondere Veranlagung in physischer oder psychischer Hinsicht oder das willentliche (vorsätzliche) Verhalten des Betroffenen ursächlich war (vgl. BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68] /134 und BVerwGE 10, 285 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] ), darf hier nicht mißverstanden werden: Derart innere Vorgänge schließen nur dann die Annahme eines Dienstunfalls aus, wenn sonst keine - objektiv manifeste - Ursache im Zusammenhang mit der Dienstausübung in Betracht kommt.

    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 <334 ff [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64] ->; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68] ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81] >).

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Eine "äußere Einwirkung" kann nämlich auch Folge eigener Handlungen des Verletzten im Rahmen seiner Dienstausübung sein (vgl. BVerwGE 17, 59, 62 [BVerwG 24.10.1963 - II C 10/62] ; vgl. auch Fürst in: Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Band I, RdNr. 8 zu § 31 BeamtVG ).
  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Der Senat geht hierbei davon aus, daß die medizinischen Sachverständigen mit dem Begriff der "Gelegenheitsursache", der versicherungsrechtlich wie beamten-versorgungsrechtlich gleichermaßen zu beurteilen ist (BVerwG vom 20.4.1967, BVerwGE 26, 332/335 ff. und vom 30.6.1988, ZBR 1989, 57), hinreichend vertraut waren.
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 <334 ff [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64] ->; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68] ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81] >).
  • BVerwG, 09.05.1960 - I C 55.59

    Kosten aus Gefahrenbeseitigungsmaßnahmen - Zustellung des Abrechnungsbescheides - …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Annahme einer "äußeren Einwirkung" dann ausscheidet, wenn für den Körperschaden eine besondere Veranlagung in physischer oder psychischer Hinsicht oder das willentliche (vorsätzliche) Verhalten des Betroffenen ursächlich war (vgl. BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68] /134 und BVerwGE 10, 285 [BVerwG 09.05.1960 - I C 55/59] ), darf hier nicht mißverstanden werden: Derart innere Vorgänge schließen nur dann die Annahme eines Dienstunfalls aus, wenn sonst keine - objektiv manifeste - Ursache im Zusammenhang mit der Dienstausübung in Betracht kommt.
  • BVerwG, 12.04.1978 - 6 C 59.76

    Anspruch auf qualifizierte Dienstunfallversorgung nach Absturz eines Fluglehrers …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 <334 ff [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64] ->; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68] ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81] >).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65

    Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    sein, wenn das Ereignis "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (Urteil vom 18. Januar 1967 - BVerwG 6 C 96.65 - ; BVerwGE 26, 332 [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64] ).
  • BVerwG, 09.04.1968 - II C 81.64

    Leistung einer Kriegsunfallversorgung bei Unfallbeschädigung i.S.d. § 135 BBG - …

    Auszug aus VGH Bayern, 05.09.1990 - 3 B 90.418
    Beim Zusammentreffen mehrerer Ursachen ist eine als alleinige Ursache im Rechtssinne anzusehen, wenn sie bei natürlicher Betrachtungsweise überragend zum Erfolg mitgewirkt hat, während jede von ihnen als wesentliche (Mit-)Ursache im Rechtssinne anzusehen ist, wenn sie nur annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Erfolges hatte (vgl. hierzu BVerwGE 26, 332 <334 ff [BVerwG 20.04.1967 - II C 118/64] ->; Urteil vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - ; BVerwGE 35, 133 [BVerwG 09.04.1970 - II C 49/68] ; Urteile vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - und vom 22. Oktober 1981 - BVerwG 2 C 17.81 - 2 C 17/81] >).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 3 ZB 15.148

    Anerkennung einer akuten Lumbago als Dienstunfallfolge

    Eine äußere Einwirkung kann allerdings auch durch eigene willensgesteuerte Handlungen des Verletzten ausgelöst werden, selbst wenn diese fehlerhaft oder ungeschickt waren (vgl. BayVGH, U.v. 18.3.1980 - Nr. 125 XXIV 78 - BayVBl 1980, 534/535; U.v. 5.9.1990 - 3 B 90.418 - DÖD 1991, 90/91).
  • VGH Bayern, 25.07.2013 - 3 ZB 10.1545

    Dienstunfall (hier: verneint); Kausalität des Unfallereignisses für den …

    Unerheblich ist, ob das geschädigte Körperteil (hier: der Bereich der rechten Schulter) altersbedingt oder in einem für das Alter außergewöhnlichen Maß vorgeschädigt war (…vgl. Plog/Wiedow, BeamtVG, Rn. 82 zu § 31; BayVGH U.v. 5.9.2009 - 3 B 90.418 - ZBR 1991, 276 zum Bizepssehnenriss).
  • VG Würzburg, 12.03.2021 - W 1 K 20.701

    Nachträglich aufgetretene Beschwerden als weitere Unfallfolge

    Daher sind etwa auch Verletzungen als auf äußerer Einwirkung beruhend anzuerkennen, die ihre Ursache in den eigenen Bewegungen des Beamten im Rahmen seiner Dienstausübung haben (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1963 - 2 C 10.62 - juris; BayVGH, U.v. 5.9.1990 - 3 B 90.418 - juris).
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