Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.2009 - 3 B 91.09 (3 PKH 17.09) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 05.05.2009 - 11 K 3351/04
- BVerwG, 16.12.2009 - 3 B 91.09 (3 PKH 17.09)
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Rechtsprechung
| VG Halle, 03.04.2009 - 3 B 91/09 HAL |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 4 B 606/08
Pokerverbot: Behörde muss erneut prüfen
Auszug aus VG Halle, 03.04.2009 - 3 B 91/09
Dementsprechend ist der im Beschluss des OVG NW vom 10. Juni 2008 - 4 B 606/08 - enthaltenen Rechtsprechung zu folgen, wonach ein vorbehaltsloses Untersagen von Pokerturnieren der gegenständlichen Art jedenfalls unter Gesichtspunkten des Übermaßverbotes ausscheidet, wenn es auf andere Weise möglich ist, eine "gewinnlose" Durchführung des Turniers sicher zu stellen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2010 - 1 S 239.09
Verbot des Ankaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; außerhalb der gewerblichen …
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Beschluss vom 5. November 2009 - 3 B 91/09 MD -) ist ebenfalls nicht geeignet, die Rechtsauffassung der Antragstellerin zu stützen. - VG Hannover, 01.07.2010 - 11 B 5107/09
Ankauf von Edelmetallen i.R. einzelner kurzzeitiger "Goldschmiedaktionen" …
Der Antrag ist gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO ausreichend begründet und unterscheidet sich insofern von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (Beschl. v. 05.11.2009 - 3 B 91/09 -).Insbesondere wird nicht zeitweise eine gewerbliche Niederlassung gegründet, sondern die typische Tätigkeit eines Reisegewerbes ausgeübt (vgl.: OVG Hamburg, Beschl. v. 17.10.2006 - 1 Bs 306/06 - GewArch 2007, 84; OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.07.2009 - 7 ME 73/09 - GewArch 2009, 415; OVG Berlin, Beschl. v. 27.11.2009 - 1 S 239.09 - GewArch 2010, 248; insofern offen: VG Magdeburg, Beschl. v. 05.11.2009 - 3 B 91/09 - VG Stade, Beschl. v. 25.03.2010 - 6 B 285/10 - OVG NRW, Beschl. v. 17.05.2010 - 4 B 1693/09 - a.A.: LG Kassel, Urt. v. 03.04.2009 - 12 O 4197/08 - nach juris; VG Köln, Beschl. v. 25.02.2010 - 1 L 7/10 -) .
- VG Stade, 29.09.2009 - 3 B 1143/09
Zuweisung eines Beamten an ein Tochterunternehmen bzw. Enkelunternehmen i.S.v. § …
Der Antrag, mit dem sich die Antragstellerin, als Hauptsekretärin im Nichttechnischen Dienst (BesGrp A 8) Beamtin bei der Deutschen Telekom AG, gegen ihre unter Anordnung des Sofortvollzuges (zum wiederholten Male, vgl. die vor der Kammer anhängig gewesenen Verfahren 3 B 91/09 und 3 B 537/09) ausgesprochene Zuweisung als Kundenberaterin zu der Deutschen Telekom Kundenservice GmbH wendet, hat Erfolg.Die Zweifel bestehen nämlich insbesondere deswegen, weil die Antragsgegnerin bereits mit Bescheid vom 13.01.2009 (Gegenstand des zwischen den Beteiligten anhängig gewesenen und erledigten Verfahrens 3 B 91/09) versucht hat, die Antragstellerin mit identischer Begründung - rückwirkend - zum 01.10.2008 der Deutschen Telekom Kundenservice GmbH zuzuweisen; Ausführungen, durch wen die dort zu erledigenden Aufgaben übernommen worden sind, enthält der Vortrag der Antragsgegnerin nicht.
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