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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.03.2005 - 3 B 92.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17519
BVerwG, 31.03.2005 - 3 B 92.04 (https://dejure.org/2005,17519)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2005 - 3 B 92.04 (https://dejure.org/2005,17519)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2005 - 3 B 92.04 (https://dejure.org/2005,17519)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit einer Normauslegung der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2016 - 1 L 150/14

    Herabsetzung des Zuwendungsbetrages und Rückforderung der bereits ausgezahlten …

    Das Bundesverwaltungsgericht habe auf die gegen das vorgenannte Senatsurteil vom 10. Juni 2004 (…a.a.O.) erhobene Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 31. März 2005 (- 3 B 92.04 -, juris) ausgeführt, dass ein Klärungsbedarf für eine Grundsatzrevision auch deshalb zu verneinen wäre, "weil es nach Wortlaut und Zweck der Nebenbestimmung an der Richtigkeit der vom Berufungsgericht vertretenen Auslegung, dass es auf die Reduzierung der zuwendungsfähigen Aufwendungen und nicht auf die Reduzierung der Gesamtaufwendungen für das Projekt ankomme, keine ernsthaften Zweifel geben kann".

    Insoweit besteht kein Anlass, von der Senatsrechtsprechung zu der wortgleichen Regelung der Nr. 2.1 ANBest-P (im Urteil vom 10. Juni 2004 - 1 L 359/03 - n. v.) und dem Hinweis des Bundesverwaltungsgerichtes (im Beschluss vom 31. März 2005 - 3 B 92.04 -, juris) zu der nach Wortlaut und Zweck dieser Nebenbestimmung sachgerechten Auslegung des Senats abzuweichen.

  • VG Düsseldorf, 01.04.2009 - 20 K 443/07

    Ermessensfehler: Ausnahmen von der Bindung an den Runderlass

    Rn. 41 VG Hannover, Urt. v. 25. Juni 2003 - 6 A 3946/01 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 30; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 31. März 2005 - 3 B 92.04 -, zit. nach juris-Portal, Rn. 3.
  • VG Köln, 25.03.2010 - 16 K 1058/08
    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.2005 - 3 B 92.04 - BVerwG,Beschluss vom 06.09.2008 - 7 B 10/08 -.
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