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| VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 92.3894 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 04.08.1993 - 3 B 92.3894
- BVerwG, 19.10.1993 - 2 B 144.93
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 24.10.2011 - 4 S 1790/10
Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens allein wegen Nichtigerklärung …
Der Klägerin kann hinsichtlich des Zeitraums ab Antragstellung auch nicht entgegen gehalten werden, dass sie den Versorgungsbescheid zunächst in Unkenntnis der Unionsrechtswidrigkeit und der Grundgesetzwidrigkeit des Versorgungsabschlags für Teilzeitbeschäftigte hingenommen hat, denn es entsprach zur Zeit ihrer Zurruhesetzung dem Stand der Rechtsprechung, dass dieser Versorgungsabschlag verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. nur BVerwG, Urteile vom 23.04.1998 …und vom 22.07.1999, jeweils a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.12.1995 - 2 A 11221/95 -, IÖD 1996, 98; Bayerischer VGH, Urteil vom 04.08.1993 - 3 B 92.3894 -, ZBR 1994, 159; OVG Saarland…, Urteil vom 04.03.2009, a.a.O.). - OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1995 - 2 A 11221/95
Teilzeitbeschäftigte Beamte; Versorgungsabschlag
Da durch § 14 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 BeamtVG a.F. nicht in das Mutter-Kind-Verhältnis eingegriffen wird, ist er jedenfalls insofern verfassungsrechtlich unbedenklich (ebenso BayVGH, Urteil vom 04. August 1993, ZBR 1994, 159 [160]; Knüppel, ZBR 1988, 58 [59]).
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